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IDE Festplatte nicht für dauerbetrieb geeignet?!

blizzzard 23.01.2003 - 20:50 2181 27 Thread rating
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Pedro

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Zitat von CWsoft
Der Konsument nimmt solche Platten, baut sie ein uns ist nach eineinhalb Jahren entsetzt, wenn sie eingeht und der Hersteller freundlich, aber bestimmt auf die Garantie und deren Bestimmungen ("bestimmungsgemäße Verwendung") verweist und ablehnt.

Im Grunde ja, nur welcher Konsument tut soetwas? der 08/15 Kunde hat seinen Rechner im Schnitt 2-3h am Tag rennen. - irrelevant

Die "Wahnsinnigen" wie ich einer bin, müssen halt mit an gewissen "Restrisiko" leben, und selbst wenn die Platte(n) eingeht, bei allem euch gebührendem Respekt ...

... wie zum Teufel wollt Ihr mir dann beweisen, dass die Platte länger lief als eigentlich im Datenblatt steht, dass irgendwo auf der Herstellersite auf die berühmt berüchtigte MTBF verweist ...

denn wenn ein defekt vorliegt, müsst Ihr die Platte zwar checken, schickt Sie aber dann selbst ein, und die gHersteller sind da in der Regel eher kulant. Abgesehen davon, dass ich und auch "normale" User Ihre Platten mittlwereile selbstständig zum Hersteller selbst schicken (Seagate, Maxtor, IBM)

Im Grunde (um OnTopic zu bleiben) kann man also auch IDE Platten im Dauerbetrieb laufen lassen (vorausgesetzt die Umgebung in der die Platte(n) laufen stimmt)


greets
Pedro
Bearbeitet von Pedro am 24.01.2003, 14:38

CWsoft

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Zitat von Pedro
... wie zum Teufel wollt Ihr mir dann beweisen, dass die Platte länger lief als eigentlich im Datenblatt steht, dass irgendwo auf der Herstellersite auf die berühmt berüchtigte MTBF verweist ...

denn wenn ein defekt vorliegt, müsst Ihr die Platte zwar checken, schickt Sie aber dann selbst ein, und die gHersteller sind da in der Regel eher kulant. Abgesehen davon, dass ich und auch "normale" User Ihre Platten mittlwereile selbstständig zum Hersteller selbst schicken (Seagate, Maxtor, IBM)

Im Grunde (um OnTopic zu bleiben) kann man also auch IDE Platten im Dauerbetrieb laufen lassen (vorausgesetzt die Umgebung in der die Platte(n) laufen stimmt)

Es sollte Dir nicht verborgen bleiben, dass es so hundsgemeine Hersteller gibt, die dumme Zähler einbauen. Kürzlich hat mir mal einer davon vorgelesen (aus seiner Diagnose), wieviele Betriebsstunden mein TFT ausgedreht und wieviele Stunden er StandBy war - kein Scherz. Also sollten wir Hersteller für nicht allzu dumm halten.

Aber Deine Argumentation geht glasklar an meinen Feststellungen (bzw. deren Gründen) vorbei. ;) Wahrscheinlich habe ich mich unklar ausgedrückt.

Was ich meinte, war und ist, dass ich meinen Kunden gerne reinen Wein einschenken möchte, damit sie Probleme grundsätzlich vermeiden können. Denn wenn die Platte nach 13 Monaten eingeht, weil falsch eingesetzt, bist Du als Konsument heute bei 85% aller Platten der Geschädigte (weil keine Garantie mehr besteht).

Was ich weiter meinte, war, dass Dir als Konsument das ziemlich wurscht sein kann, wenn ein großer Hersteller (oder auch ein kleiner wie wir) die Restzeit auf die ehemals üblichen drei Jahre trägt und einen eventuellen Schaden bezahlt.

Wenn aber ein Konsument eine Platte einzeln kauft und auch das Risiko alleine trägt, dann sollte er darauf achten, dass die Platte bei bestimmungsmäßiger Verwendung eine größere Wahrscheinlichkeit auf ein langes Leben hat. :)

Nur das ist der Grund für die bei uns ausgehängte Warnung.

Pedro

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Hiho!

Klar, ich finds toll, dass Ihr schauts, dass Ihr euren Kunden derartike "Probleme" erspart. Zeugt vom "Kunde ist König" Prinzip!

Nichtsdestotrotz ist es wohl so (zumindest meiner Meinung nach) dass ich beim Kauf nicht dafür unterschreibe die Platte max 8h/Tag einzusetzen. Weiters unterschreibe ich (selbst bei euch wirds ja nicht verlangt) keinerlei Info bezüglich MTBF und Garantieverlust bei längerem Betrieb, und dadurch verursachte Datenverluste in Form von defketen Platten...

Mir ist natürlich klar dass wir wissen worums geht, stell Dir nur mal vor, da kauft sich einer nen Server in Teilen mit IDE Platten als RAID1 ARRAY ... und hat keine Ahnung von MTBF usw. ... solls geben!

Wenn dem die Platte dann eingeht, schickt er Sie ein, und wird dann (sofern zurückgewiesene Gerantieansprüche bestehen) auf den Verkaufenden Shop ziemlich böse sein, und sofern die verlorenen Daten wirklich essentiell gewesen sind auch den Weg zum Konsumentenschutz oder Anwalt nicht scheuen, denn er fühlt sich ja (irgendwie berechtigterweise) nicht richtig informiert, und defacto unterschreiben hat er ja auch nichts müssen ...

Klar das ist jetzt sehr weit hergeholt, nur im Grunde ists so oder? ... Abgesehen davon, dass jetzt wieder sehr OT (offTopic) ist.

Ich stimme Dir/Euch schon zu, nur ists eben Service am Kunden, nicht mehr und nicht weniger. Desweiteren denke ich auch nicht, dass sich Kunden dadurch wirklich abhalten lassen, und genau wegen eines solchen Aushanges zu sagen wir mal 2mal so teuren SCSI Löung greifen.... 2mal so teuer war und ist jetzt sehr optimistisch ausgedrückt ;)


Und ich halte keinen Hersteller für dumm, denn sonst würde ich keine Produkte von denen kaufen! Nur der Vergleich mit nem TFT hinkt so sehr, dass man darüber ned reden muss.

I hab a LG 17TFT und solang die Garantie aktuell ist, werd ichs sofern ein Defekt vorliegt umtauschen, denn das ist mein (im Gesetz verankertes) Recht, dies hat nur nichts mit der Tauglichkeit von IDE Platten im Dauereinsatz zu tun, sondern nur mit Erfahrungen Deiner/Eurerseits.

Worauf ich im Grunde hinaus will ist folgendes: Klar Ihr gebt dem Kunden durchaus nützliche Infos weiter, nur wie gesagt daran halten sich eigentlich (egal ob wissentlich oder auch nicht) die wenigsten. Und bevor ein großer Hersteller oder ein Shop ernstahft in Verruf kommen könnte, denke ich wird so ne "popelige" Platte ohne weitere Probleme ausgetauscht ... und um abschliessend wieder zum Thema zu kommen....


ICH DENKE MAN KANN (habs bereits mehrmals erwähnt!) IDE Platten im Dauerbetrieb betreiben, nur sollte man(n) sich einem "höheren" Ausfallrisiko und der "richtigen" Art und Weise des Einbaus (Lüfter etc.) entsprechend sicher sein!

Für weitere Anregungen/Meinungen etc. stehe ich jederzeit gerne per PM zur Verfügung, jedoch will ich diesen Thread mit OT (Thema Kundenservice und anderen Dingen, die mit dem eigentlichen Thread nichts zu tun haben) nicht weiter "belasten" ...

greets
Pedro
Bearbeitet von Pedro am 24.01.2003, 15:43

CWsoft

Big d00d
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Zitat von Pedro
...
ICH DENKE MAN KANN (habs bereits mehrmals erwähnt!) IDE Platten im Dauerbetrieb betreiben, nur sollte man(n) sich einem "höheren" Ausfallrisiko und der "richtigen" Art und Weise des Einbaus (Lüfter etc.) entsprechend sicher sein!

Für weitere Anregungen/Meinungen etc. stehe ich jederzeit gerne per PM zur Verfügung, jedoch will ich diesen Thread mit OT (Thema Kundenservice und anderen Dingen, die mit dem eigentlichen Thread nichts zu tun haben) nicht weiter "belasten" ...

Entschuldige meine Impertinenz. ;) Auch ich will nicht "OffTopicen", aber es geht mir NICHT oder KAUM um Ausfälle WÄHREND der Garantiezeit, auch nicht um unser Kundenservice o.ä., sondern vielmehr um die üblicherweise stark VERKÜRZTE Garantiezeit der heute üblichen Platten.

Früher hast 3 Jahre g'sagt "Platte kaputt, bitte ersetzen.", egal, wie Du sie betrieben hast. Heute kannst Du das nur mehr bei wenigen Modellen weniger Hersteller. Auch, wenn Platten billig sind, sollte man versuchen, sie länger als ein Jahr am Leben zu erhalten. Da stehen die Chancen einfach besser, wenn ich weiss, was sich der Hersteller bei der Konstruktion gedacht hat.

So, jetzt bin ich auch draussen. :) (tehe aber gerne auch per PM für weitere Fragen zur Verfügung.)

DKCH

...
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Zitat von CWsoft
Heute kannst Du das nur mehr bei wenigen Modellen weniger Hersteller.

bei welchen? ;)

crashman

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Ist es nicht auch so das die enormen zugewinne bei der kapazität durch immer dichteres packen der daten auf den einzelenen scheiben dazu führt das der kopf immer dichter ran muss ?
Irgendwo hab ich gelesen das sich die distanz kopf scheibe bei den neuen riesen ide platte im bereich 10^-15 mm abspielt.
Keine ahnung ob der wert stimmt aber ich könnte mir vorstellen das dies mit ein grund dafür ist, daß die scsi hd zuverlässiger sind da die daten noch nicht so dicht gepackt sind im verhältniss da mehr nach drehzahl optimiert wird.
So hat eine 15k rpm platte sicher weniger kbyte pro mm² als eine ide7200 wodurch der kopf net so dicht ran muss.
nur eine theorie und irgendwie verlier ich mich schon wieder :)

Aja wegen auslesen. Ich weiss zb das seagate bei den scsi platten die temperatur über einen gewissen zeitraum vor einem crash auslesen kann. Sprich wenn du ihre platten net gscheit kühlst und sie gehen ein ist nix mit der garantie.

CWsoft

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Zitat von DKCH
bei welchen? ;)

Dazu gibt es eine ziemlich gute Aufstellung hier: http://forum.geizhals.at/topic.jsp?...m=578843#578843

ccr


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Was ich noch nicht verstehe: wie läßt sich das mit den neuen Gewähleistungsbestimmungen vereinbaren, die ja ganz klar von 2 Jahren sprechen?

Ein Verschleißteil sollte eine HD ja eigentlich nicht sein.

CWsoft

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Zitat von ccr
Was ich noch nicht verstehe: wie läßt sich das mit den neuen Gewähleistungsbestimmungen vereinbaren, die ja ganz klar von 2 Jahren sprechen?

Ein Verschleißteil sollte eine HD ja eigentlich nicht sein.

Ganz einfach: Gewährleistung =! Garantie

Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits zum Kauf-Zeitpunkt vorhanden waren - auch, wenn sie bis zum Reklamationszeitpunkt noch nicht bemerkt wurden. Nach der id der neuen Fassung (seit 1.1.2002 gülltig) verankerten Beweislastumkehr wird mal grundsätzlich wärend der ersten sechs Monate nach Kauf davon ausgegangen, dass ein reklamierter Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Das Gegenteil wäre vom Verkäufer (Händler) zu beweisen, falls er Gewährleistung ablehnt.

Beispiele: Persönlich Daten auf einer nach Wochen reklamierten defekten Platte wären so ein Beweis. Mechanische Beschädigungen werden von Gerichts wegen ebenfalls fast immer als vom Kunden nach Kauf verursacht anerkannt.

Garantie hingegen ist eine freiwillige, nicht gesetzlich regelbare, Zusatzleistung, die mit Bedingungen verknüpft werden kann (und meistens ist). Die meisten Garantieen schließen Funktionsausfall während der Garantielaufzeit mit ein.

Beispiel: Rostschutzgarantie beim Auto, verknüpft mit regelmäßiger Überprüfung und jährlichem Hohlraumschutz. Jede, nicht sittenwidrige Bedingung ist denkbar.

Weiteres, "beliebtes" Beispiel: Garantiesiegel sind im Gewährleistungsfall selten ein Problem, im Garantiefall schließen sie selbige meist aus (oder schränken sie drastisch ein). Der Grund ergibt sich aus einem weiteren Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:

Für Gewährleistung ist immer der Verkäufer (=Händler) zuständig. Ist dieser insolvent (Konkurs etc.), verfallen ev. Ansprüche.

Für Garantie ist nur der Garantiegeber Ansprechpartner. Das kann der Hersteller, der Händler, eine Versicherung etc. sein. Der Garantiegeber bestimmt die Garantiebedingungen. Der Händler hat daher auch selten Einfluss auf diese. Er kann z.B. einen Garantiesiegel-Bruch nicht tolerieren, es sei denn, er übernimmt alle danach anfallenden Kosten - die können den Wert des Gerätes schnell übersteigen.

Beispiel: Vor-Ort-Garantie, gedeckt durch eine Versicherung, die zum Ausschluss von Fremdeingriffen Garantiesiegel vorschreibt. Kommt oft vor. Ein Garantieeeinsatz vor Ort, der meist durch Vertragsunternehmen der Versicherung und nicht durch den Verkäufer durchgeführt wird, kostet innerhalb Österreichs pauschaliert heute etwa EUR 400,- (ohne MwSt.). Garantiesiegel erbrochen? Versicherung lehnt jede weitere Leistung ab (und hat das Recht dazu). Auch später auftretende Schäden werden nicht gedeckt.

Die Gewährleistung auf die im Rechner enthaltenen Komponenten bleibt aber in jedem Fall, auch bei Bruch eines Garantiesiegels, gewahrt.

Ich hoffe, ich bin nicht zu sehr vom Thema abgerutscht... Bitte um Nachsicht, es ist immerhin ein wichtiges Thema für jeden Konsumenten. Gewährleistung und Garantie betreffen so gut wie jeden Kauf, der über eine Wurstsemmel hinausgeht. ;)

Phobos

✝
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kann sich das niemand merken ?

das logische zeichen für ungleich is !=, nicht =!
wenn ich =! in einem script mach lacht es mich aus.

CWsoft

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Zitat von Phobos
kann sich das niemand merken ?

das logische zeichen für ungleich is !=, nicht =!
wenn ich =! in einem script mach lacht es mich aus.

Und wie recht Du doch hast! Hat aber wenig mit Merken als mit Tippen zu tun. Sonst würde wohl unsere Homepage gar nicht funktionieren. ;)

Ich vertausche auch manchmal Buchstaben innerhalb eines Wortes (und weiss trotzdem wie es zu schreiben wäre). Meistens haben andere trotzdem verstanden, was ich meinte. Wenn Rechtschreibung hier aber die oberste Prämisse ist, werde ich selbstverständlich daran arbeiten. :)

ccr


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Es ist mir schon klar, dass Gewährleistung und Garantie 2 Paar Schuhe sind.

Aber genau darauf bezieht sich meine Frage:
Die neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie spricht von 2 Jahren GEWÄHRLEISTUNG auf alle beweglichen Güter die keine Verschleißteile sind.
Wie Sie richtig sagen gilt während der ersten 6 Monate umgekehrte Beweislast, das heißt der Händler muß nachweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Fehlern war.

Nach diesen 6 Monaten müßte der Kunde nachweisen, dass der Fehler bereits seit Beginn bestand und vom Hersteller verursacht ist.

Es ist mir auch klar, dass das in der Praxis nicht möglich sein wird.

ABER: es geht jetzt nicht um die Beweisführung.
Es geht allein darum, dass ein Hersteller zwar eine Garantie über den gesetzlichen Zeitraum hinaus geben kann.
Aber er kann diesen Zeitraum nicht verkürzen.
Die 2 Jahre sind gesetzlich vorgeschrieben!

Das heißt, auch wenn der Hersteller von nur 12 Monaten Garantie spricht, kann er sich brausen gehen, wenn ich ihm nachweisen kann, dass meine Harddisk erst 13 Monate nach Kauf zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde, und da nicht funktioniert hat! (andernfalls wird's wohl schwer sein, einen Produktionsmangel zu beweisen).




Oder meinen Sie mit "12 Monate Garantie auf eine Harddisk", dass während der 12 Monate die Beweislast auf alle Fälle seitens des Verkäufers liegt? (was dann ja eine rechtliche Besserstellung des Kundens bedeuten würde, und damit zulässig ist)

CWsoft

Big d00d
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Zitat von ccr
...
ABER: es geht jetzt nicht um die Beweisführung.
Es geht allein darum, dass ein Hersteller zwar eine Garantie über den gesetzlichen Zeitraum hinaus geben kann.
Aber er kann diesen Zeitraum nicht verkürzen.
Die 2 Jahre sind gesetzlich vorgeschrieben!

Das heißt, auch wenn der Hersteller von nur 12 Monaten Garantie spricht, kann er sich brausen gehen, wenn ich ihm nachweisen kann, dass meine Harddisk erst 13 Monate nach Kauf zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde, und da nicht funktioniert hat! (andernfalls wird's wohl schwer sein, einen Produktionsmangel zu beweisen).

Nein, die Auffassung ist nicht ganz richtig, lieber ccr (in Foren verkehren wir per Du, im Geschäft kannst Du, wenn Dir daran liegt, wieder "Sie" sagen ;)).

Der Hersteller, der eine einjährige Garantie anbietet, verkürzt nicht die Gewährleistung. Er haftet weiterhin zwei Jahre für Schäden, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren. DARÜBERHINAUS garantiert er Dir (beispielsweise), auch Laufzeitschäden während der ersten 12 Monate zu ersetzen.

Das hat mit Beweislast nichts zu tun. Auch echte Laufzweitschäden während der ersten sechs Monate werden auch durch die Beweislastumkehr nicht zu echten Gewährleistungsfällen - es ist nur möglicherweise das Gegenteil nicht beweisbar.

Eine Unfallschuld bei einem Verkehrsunfall wird auch nicht dadurch ungeschehen, weil Sie dem Verursacher mangels Beweisen nicht nachgewiesen werden kann.

Weitergedacht: Vollkasko zahlt trotzdem. Garantie, im Fall einen Absatz höher, ebenfalls.
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