"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Datenschutz-Grundverordnung

Snoop 13.04.2018 - 07:03 89388 511
Posts

RIDDLER

Dual CPU-Fetischist
Avatar
Registered: Dec 2002
Location: Wien
Posts: 1841
Zitat aus einem Post von ccr
Wo ist dann der Fehler, wenn Du Inkassofälle oder eine Gehaltspfändung hast?

Ganz simpel:
* Verkäufer kriegt sein Geld nicht
* Verkäufer geht zum Anwalt und sagt: "Der Typ zahlt nicht"
* Anwalt sucht den Typen raus und nimmt den erstbesten dessen Name übereinstimmt (hab auf Nachfrage eine Bestätigung dieses Verhaltens bekommen)
* Der falsche Typ darf sich dann mit den Scherereien herumschlagen und muss belegen, dass er nicht derjenige welcher ist

hynk

Super Moderator
like totally ambivalent
Avatar
Registered: Apr 2003
Location: Linz
Posts: 10928
Oder eine weitere unangenehme Möglichkeit in den Genuss zu kommen: Es wird was auf jemanden geordert ders nicht will und der zahlt nicht. "Plötzlich" steht der Exekutor vor der Tür und man kann schaun wie man dann noch einen Kredit bekommt.

daisho

SHODAN
Avatar
Registered: Nov 2002
Location: 4C4
Posts: 19608
Exekutor? Ich denke das erste was passieren wird ist das man (Rechtsanwalts/Gerichts)Post erhält, dann wird man zurückschreiben "ich war das nicht, das muss jemand anders bestellt haben". Alles weitere müsste irgendwo außerhalb der eigenen Zuständigkeit passieren - soweit ich weiß haben wir immer noch Beweislast beim Ankläger.

Klar, die Scherereien das man sich um etwas kümmern muss hat man trotzdem, aber wie oft passiert das in der Realität?

Auskunft aller möglichen Daten an jeden und allen können sie von mir aus aber durchaus streichen ...

hynk

Super Moderator
like totally ambivalent
Avatar
Registered: Apr 2003
Location: Linz
Posts: 10928
Im angesprochenen Beispiel unterstell ich mal "jung und dumm" weil da wahrscheinlich einfach nicht reagiert wurde, da "ich hab das nicht bestellt".
Sollte einem aber imo nicht den weiteren Weg verbauen bzw unnötig schwer machen. Besonders nicht sobald das mal alles geklärt ist.

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5807
Der "Exekutor" kommt, wenn ihn das Gericht schickt. Das heisst erfolgreiche Mahnklage, weiter keine Zahlung, Antrag auf Exekution.
Das "passiert" nicht so einfach, und sowieso nicht unberechtigt. Alles andere sind Urban Legends.
Und natürlich liegt bei der Mahnklage die Beweislast beim Kläger.

Wir leiten in "guten" Monaten 10.000 Mahnklagen ein - ich weiss wovon ich rede :D

watercool

BYOB
Registered: Jan 2003
Location: -
Posts: 5886
Und der Anwalt wird sowieso ignoriert wenns mich nicht betrifft.

Bogus

C64 Generation
Avatar
Registered: Mar 2006
Location: Graz
Posts: 3170
back du DSGVO: das selbe problem wie whatsapp stellt ja eigentlich schon die sync funktion von google dar, sofern man seine kontakte damit sichert.

oder wie seht ihr das?

xaxoxix

Dagegen da eigene Meinung
Avatar
Registered: Mar 2003
Location: Hinterbrühl - N..
Posts: 614
wir haben unternehmensseitig eine policy die sync mit cloudbasierenden lösungen ausser der firmeninternen untersagt, auch ist es nicht erlaubt whatsup oder ähnliche kommunikationsmittel zu benutzen auf den firmenmobiles/notebooks/etc...

desweiteren gibts genaue vorschriften und vorgehensweisen die einzuhalten sind, was daten von kunden abbelangt (im zuge von datenrettung/analyse, etc...) - die Backups/Images/Medien sind nach Erledigung sofort wieder zu löschen

edit: natürlich hat der kunde auch diese datenschutzerklärungen, wo das genau festgehalten ist unterschrieben auf seinem tisch
Bearbeitet von xaxoxix am 13.06.2018, 09:47

Spikx

My Little Pwny
Avatar
Registered: Jan 2002
Location: Scotland
Posts: 13504
Zitat aus einem Post von Bogus
back du DSGVO: das selbe problem wie whatsapp stellt ja eigentlich schon die sync funktion von google dar, sofern man seine kontakte damit sichert.

oder wie seht ihr das?
Zu diesem Problem gibt es einen Pod Cast von Stephan Hansen-Oest: https://www.datenschutz-guru.de/war...blem-sein-kann/

Dabei geht es allerdings um die Apple iCloud. Bei Google sieht es anders aus, da du bspw. bei G Suite entsprechende Verträge abschließen kannst, soweit ich weiß.

xaxoxix

Dagegen da eigene Meinung
Avatar
Registered: Mar 2003
Location: Hinterbrühl - N..
Posts: 614
wo muss man unternehmen eigentlich melden, wenn sie dir IHRE vorstellungen aufzwängen wollen - damit du ihr produkt nutzen kannst (Polar Software musst du deren Bestimmungen zustimmen, dass sie Daten an Dritte weitergeben, ohne dieses Hackerl kannst die Polarsoftware nicht benutzen)

lt. dem bericht gibts ja genau aus dem grund die meisten verfahren im moment

http://orf.at/stories/2442618/

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
Avatar
Registered: Dec 2005
Location: 127.0.0.1
Posts: 3464
Wirst du gezwungen, die Software zu benutzen? Du kannst Ihnen ja den Vertrag ändern und versuchen, die Zustimmung der Firma zu bekommen. Wenn nicht, dann gibts wohl einfach kein Vertragsverhältnis und du bist kein Kunde. Ich seh das Problem nicht?

erlgrey

formerly known as der~erl
Registered: Aug 2002
Location: Wien
Posts: 4378
Polar Geräte sind ohne der Software nutzlos, Polar-Zwang gibt es vermutlich nicht mal in Hinterbrühl.

xaxoxix

Dagegen da eigene Meinung
Avatar
Registered: Mar 2003
Location: Hinterbrühl - N..
Posts: 614
was habts dauernd mit der hinterbrühl ^^?

jo ohne die Software ists eher mau, kannst ja nur in der History auf der Uhr die zusammenfassung ankucken

desweiteren hab ich ja auch den orf link gepostet, wo es genau um solche fälle geht
Bearbeitet von xaxoxix am 13.06.2018, 11:20

Snoop

Here to stay
Registered: Jun 2002
Location: Gablitz
Posts: 1075
Zitat aus einem Post von UnleashThebeast
Wirst du gezwungen, die Software zu benutzen? Du kannst Ihnen ja den Vertrag ändern und versuchen, die Zustimmung der Firma zu bekommen. Wenn nicht, dann gibts wohl einfach kein Vertragsverhältnis und du bist kein Kunde. Ich seh das Problem nicht?

So nicht ganz korrekt. Mit der DSGVO gibts ein Koppelungsverbot. Du darfst (z.B. bei Gewinnspielen) nicht den User dazu zwingen, dass seine Daten so verarbeitet/weitergegeben werden.

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5807
Wahrscheinlich wird Polar, wie auch Garmin, bei der Datenanalyse in der Software auf Dritte zugreifen. Also wird die Software ohne Weitergabe nicht funktionieren.
Passt Dir das als Kunde nicht, musst Du ohne Software auskommen, oder Dir eine Alternative suchen.
Ich sehe hier das Problem nicht. Wir leben in einer arbeitsteiligen Wirtschaft, das gilt für Software und Dienstleistungen genauso wie zB für Autos (wenn ich einen Ferrari kaufe sind dort auch Bauteile von zig Herstellern drin).
Und die DSGVO verbietet das ja auch überhaupt nicht. Polar muss nur offenlegen, dass sie Daten weitergeben, auf Anfrage auch welche Daten zu welchem Zweck an welchen Dritten. Das Einholen der Zustimmung ist eher ein "nice-to-have". Die meisten spezialisierten Anwälte raten sogar davon ab, die Verarbeitung der Daten nur auf Grundlage der Zustimmung durchzuführen, da diese widerrufen werden kann. Besser ist es, mit berechtigtem Interesse, Vertragserfüllung etc. zu argumentieren.

@der~erl: Blödsinn, ich kenne genügend Polar-Nutzer, die die Software gar nicht verwenden (oder auf alternative Software umgestiegen sind).
Bearbeitet von ccr am 13.06.2018, 11:25
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz