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Sportschießen

Hansmaulwurf 26.04.2016 - 13:05 254698 1805 Thread rating
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Hokum

Techmarine
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aus interesse, was zahlt man ca. für 15 Schuss Kurzwaffe bzw 15 Schuss Langwaffe? Ich nehm ja nicht an dass da viele .22 verwenden, muss also ordentlich ins geld gehen, va. bei den langwaffen?

delete1


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schau nicht so auf den preis.. hab glaub ich letztens für 2x 50 schuss kaliber .223 60€ direkt am schiessstand bezahlt. also 0,6 € / schuss gibt aber auch leute die schiessen weit teuere munition.

Zitat von Jack the ripper
Deutsches Recht, da ist IPSC die Grenze des Erlaubten. Und das auch nur mit Einschränkungen (kein Schießen im Laufen, kein Deutschuss iirc). In Ö kannst trainieren und auf Bewerbe fahren wiesd lustig bist.
.

muss ich mal nachlesen. danke!
Bearbeitet von delete1 am 19.05.2016, 08:51

u5V8eYCW7P

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Bei halbwegs günstiger Munition:

0,2 € für 9mm
0,3 € für .223
0,05 € für .22

Wenn wer die Munition selber macht, dann kann man etwa 20 - 50 % abziehen (außer bei den .22, da wäre Wiederladen unwirtschaftlich und aufgrund der Eigenheiten eines Randzünderkalibers auch lebensgefährlich).

Pedro

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Zitat
muss also ordentlich ins geld gehen, va. bei den langwaffen?
Waffenrechtliches Dokument, Anschaffung (Waffe, Waffenschrank, Zubehör, Tuning, AddOns, Optik...), laufende Kosten (z.B. Munition, ev. Mitgliedschaft in einem Verein)

Wirklich kostspielig wird's dann ja beim Thema Optik
Lange Rede, kurzer Sinn... ja, das ist keine günstige Angelegenheit.

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Die große Frage bleibt für mich ja, ungeachtet der Waffe, aber trotzdem: drücke ich als unbescholtener Humanist schneller ab als der georgische Einbrecherkönig ohne Perspektive auf Speed?

Pedro

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Jetzt ist das Thema gsd langsam mal in ruhigeres Fahrwasser gekommen, und schon poppt wieder die Mexican Standoff Frage auf. Wozu?

Es geht doch schon länger nicht um derlei Fragen, sondern ums sportliche und Fun. Weswegen also die ev. bewusst auf weitere Auseinandersetzungen setzende Frage?

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Wegen "Halbautomat zur Verteidigung, 2ter Schuß wenn der erste nicht sitzt",

Mit Sportschießen kann ich übrigens viel anfangen, in abgeschwächter Form betreibe ich sowas ja selber auch (Bogensport)

u5V8eYCW7P

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Ich halte solche Fragen für durchaus legitim, immerhin bleibt eine Waffe, auch wenn man sie "nur" als Spass- und Sportgerät anschafft, ein Teil mit welchem man Angriffe auf Menschen durchführen aber auch abwehren kann.

Zur Frage: Solange man sich bewusst ist, dass eine Waffe kein Allheilmittel darstellt, KANN sie einen imho sehr wohl schützen. "Mexican Standoff" ist natürlich immer das Worst Case und in 95 % von heißen Einbrüchen wird man wohl nicht in so eine Situation kommen. Wenn doch gibt's zwei Lösungen: Wenn man bemerkt dass der andere auch eine Schusswaffe hat sofort schießen und erst aufhören wenn er sicher nimma zurückschießen kann (mit allen rechtlichen und persönlichen Konsequenzen) oder wenn man das nicht will die Waffe im Schrank lassen.

Halbautomaten zur Verteidigung halte ich sowieso nicht für praktikabel, außer Schrothalbautomaten. Hauptsächlich wegen der zu großen Durchschlagskraft (ich möchte nicht den Nachbarn durch ne möglicherweise zu dünne Wand erschießen).

DAO

Si vis pacem, para bellum
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ich betreibe ffw gk lt. issf, idpa like, hag, ssg uvw mit meinen geräten.

meine sammlung begint bei 1858 new army replica über nen sw no.3 russian div. ordonanz gewehren des ersten und zweiten weltkrieges, sw. 500, cz 75b/p-09, ar-15/"ar-9" und endet bei schrot ala coachgun/saiga 12.
Habe nat. noch einige andere für div. bewerbe.

allein für das zubehör ist ein sehr gut ausgerüsteter hochmotorisierter mittelklasse neuwagen drauf gegangen.

der sport alleine ist nur die halbe miete, es kommt das angesprochene wiederladen, das modden das einlesen und traininig sowie kurse für die diversen diszipline dazu.
alles in allem ist dieser sportliche bereich sehr zeit und geld aufwändig je nach dem was man macht.

im endeffekt bleibt einem nichts anderes über als sich mit dem waffg zu beschäftigen um rauszufinden was man in österreich besitzen/machen darf und dann darf man für nichtigkeiten anträge stellen warten und zahlen.

und man hat immer im kopf heute könnte eine unangemeldete verwahrungskontrolle der polizei stattfinden.

wildwest romantic kommt da keine auf. ;)

bei einem heissen einbruch könnten die einbrecher (2 heisse versuche gabe es schon bei mir) jemanden mit ner p-09 im bett vorfinden (nat. im lvl 2 holster).

ist auch unser gutes recht als österreichischer staatsbürger (sofern wir nichts verbrochen haben) lt. geltendem gesetz.
Bearbeitet von DAO am 19.05.2016, 10:07

daisho

SHODAN
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Zitat von DAO
bei einem heissen einbruch könnten die einbrecher (2 heisse versuche gabe es schon bei mir) jemanden mit ner p-09 im bett vorfinden (nat. im lvl 2 holster).

ist auch unser gutes recht als österreichischer staatsbürger (sofern wir nichts verbrochen haben) lt. geltendem gesetz.
Darf man in AT eine geladene Waffe herumliegen haben, ich dachte immer man muss Waffe und Munition getrennt "sicher" verwahren (Lade am Nachttisch ist vermutlich nicht "sicher") - würde mich interessieren was da der aktuelle Stand ist?

u5V8eYCW7P

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Zitat von daisho
Darf man in AT eine geladene Waffe herumliegen haben, ich dachte immer man muss Waffe und Munition getrennt "sicher" verwahren (Lade am Nachttisch ist vermutlich nicht "sicher") - würde mich interessieren was da der aktuelle Stand ist?

Getrennt muss gar nichts verwahrt werden. Sichere Verwahrung gilt primär wenn ich nicht daheim bin, ansonsten darf man sie in der Wohnung führen. Soweit ersichtlich ist das "griffbereit haben während man schläft" nicht wirklich ausjudiziert, dazu kann ich nichts sagen (wobei ich auch nicht weiß was ein "lvl 2 Holster" ist ;)).

Wenn sonst niemand in die Wohnung kann (welcher keine WBK hat) und die Wohnung bestimmte Eigenschaften aufweist (eher nicht Erdgeschoss, Sicherheitstür ect.) dann bräuchte man gemäß VwGH Judikatur nichtmal einen Waffenschrank (wobei ich mich da nicht drauf verlassen würde, gibt nur eine Entscheidung, was ich eher nicht als gefestigte Judikaturlinie ansehen würde).

DAO

Si vis pacem, para bellum
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du darfst sofern du eine wbk hast und allein schläfst und kein anderer die möglichkeit eines zugriffs hat nat. mit deiner geladenen pistole pennen.

rumliegen darfst du sie nicht lassen.

munition und waffe müssen in österreich nicht getrennt verwahrt werden.
beim legitimen transport sofern kein wp vorhanden ist muss waffe/munition so getrennt transportiert werden das du nicht gleich den nächsten bankraub verhindern kannst. ;)

edit: meine hand befindet sich die ganze nacht auf der p-09.

@jack:
holster werden mittels schutzmassnahmen gegen fremdzugriff in level unterteilt.
btw. ich meinte lvl 3 nicht lvl 2.

level 1: kein schutz gegen fremdzugriff
level 2: bietet rudimentären schutz meist durch "klemmen" wodurch genug kraft aufgewendet werden muss um das ding rauszubekommen
level 3: waffe wird verriegelt und ist nur durch lösen (idr. durch daumen oder zeigefinger) eines knopfes/schalters/Drückers aus dem holster zu entfernen (daumen bietet den vorteil das es einem potentiellen unbefugten doch sehr schwer gemacht wird.
level 3+/4: hier wird der holster doppelt gegen fremdzugriff gesichert heist 2 mechanismen statt einem wie bei lvl 3. meist gibt es da noch einen bügel über den schlitten der zuerst geöffnet werden muss.

edit 2:
safariland hat anscheinend diesen unfug mit leveln angefangen und auch immer wieder mal die lvl anforderungen verändert um die eigenen holster besser vermarkten zu können.

edit 3:
meine angeführte definition entspricht nicht den safariland holster lvl einteilungen.
sie entspricht meiner subjektiven marktbeobachtung.
Bearbeitet von DAO am 19.05.2016, 10:37

u5V8eYCW7P

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Ah ok, Schutzmaßnahmen kannte ich zwar, aber keine Einteilung, thx. Demnach würd sogar mein IPSC "Schnellziehholster" unter Level 3 fallen (wobei die Verriegelung in der Nacht sicher aufgehn würde, da sie eher einen Schutz vorm Raushüpfen der Waffe beim Gehen oder Laufen darstellt ;))

daisho

SHODAN
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Zitat von DAO
du darfst sofern du eine wbk hast und allein schläfst und kein anderer die möglichkeit eines zugriffs hat nat. mit deiner geladenen pistole pennen.

rumliegen darfst du sie nicht lassen.
Ah ok, im normalen "Familienalltag" bringt das aber dann halt nicht viel. Wenn man alleine daheim ist, ist das klar.

DAO

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@diasho:
dazu gibt es biometrische safes welche du beim bett verankern kannst.

@jack:
ned wirklich, ipsc schnellzieh holster fallen ned in die lvl einteilung. ;)
die lvl einteilung betrifft nur duty holster.
mit ipsc holstern jagens dich davon wennst auf nen idpa like bewerb kommst.
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