§ 2 Programmangebot und Entgelte
(1) UPC ist berechtigt, das jeweilige Programmpaket inhaltlich zu verändern, wobei als Mindestinhalt 18 Fernsehprogramme angeboten werden.
...prinzipiell ganz nette Formulierung, aber hierbei könnte man über den Begriff bzw. die Defninition "Inhalt" streiten. Sie definieren hier in einem Atemzug (Satz) den Programminhalt als
Mengeninhalt wobei eben die Mindestmenge 18 Programme wären. Der Begriff "Mindestinhalt" ist hier eindeutig auf eine numerische Menge bezogen aber nicht auf einen qualtitativen Inhaltsbegriff.
Wobei hierbei meines Erachtens nach der Punkt 5 "Sonderbestimmungen für Digital TV" §2(1) zum Tragen kommen würden, ...dort sinds dann immerhin schon mind. 40 Kanäle
Was wären überhaupt qualitätsbezogene Merkmale für Content-providing?!? Wie definiert sich das ?!!? ....ist in der Formulierung absolut unklar!
Stell Dir mal vor, UPC geht jetzt her und spielt von heute auf morgen nur mehr 3 ukrainische, 3 türkische, 3 afghanische, 3 chinesische und 6 deutschsprachige Dauerwerbe-Sender ein! Sind in Summe ja auch 18!
...am ersten Blick wäre man geneigt zu sagen, : "Naja die kann ich ja nicht mal verstehen, wie kann ich sie dann konsumieren ?!"
Es steht auch wahrscheinlich nirgends geschrieben dass Du ein Programm verstehen musst bzw. es Dir gefallen muss um es konsumieren zu können, ...ist so ähnlich wie die Geschichte mit der GIS. Du "könntest" es ja mit entsprechender Gerätschaft konsumieren....
Aber es stellt schon eine wesentliche Änderung im Sinne des §3 (1) AGB gegenüber dem Kunden dar.
All das wäre natürlich nur ein Ansatzpunkt für eine ausserordentliche Kündigung. Du wirst sie wahrscheinlich nicht dazu bringen ihre Programmänderung zurück zu nehmen, ...das ist auch klar.
BTW: ...erst vor kurzem sind ja die neuen AGB-Änderungen ab 12.01.2009 als Kundeninformation ins Haus geflattert. Ev. ein idealer Zeitpunkt die neuen AGB abzulehnen und auf eine umgehende bzw. ab Änderungsdatum geltende Kündigung zu drängen.
Allerdings muss Dir klar dass Du dann eine Kündigung ALLER UPC-Produkte anstrebst, weil Du ja die AGB der UPC-Telekabel Gesellschaften im Ganzen (Sie gilt ja übergeordnet soweit ich weiss...) ablehnst!!!
Wenn Du nur das Digital-TV kündigen willst, dann würde ich eher eine andere Strategie bevorzugen, ...z.B. das schwachsinnige Update vor knapp zwei Monaten, was den HDCP-Handshake mit vielen Geräten unmöglich macht (OBWOHL diese HDCP konform bzw. zertifiziert sind!!) weil es Dir dadurch seit dieser Zeit nicht mehr möglich ist
überhaupt ein Programm zu konsumieren. DAS ist eine wesentliche Änderung die Dich als Kunden eindeutig nicht ausschliesslich begünstigt (§6 lit b).
...und der Hinweis: "Du kannst noch analog übers SCART-Kabel schauen..." ist hier absolut irrelevant da die Konsumation von HD-Inhalten die Nutzung der digitalen Schnittstelle (HDMI) technisch zwingend erforderlich macht! Diese Schnittstelle funktioniert aufgrund einer Änderung von UPC im Augenblick bei "manchen" Endgeräten nicht, und niemand kann Dir vorschreiben welches Endgerät Du zu Hause verwendest!! Das stellt sehr wohl eine Nichteinhaltung des Leistungsumfanges (im speziellen HD-Paket) im Sinne des §6 lit. (a) dar.
...wäre schon eine gute Gelegenheit

...allerdings sollte man meines Erachtens nach auch hier einen gewissen Formalismus wahren,...Du müsstest Dein "Problem" zuvor melden, dann eingeschrieben eine Aufforderung zur Nachbesserung mit angemessener Fristsetzung gemäß §6 lit. (a) AGB (2 Wochen) übermittlen. Da sie es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht lösen werden können/wollen musst Du Ihnen einen Nachfrist gewähren mit Hinweis auf die ausserordentliche Kündigung bei Nichtwahrung dieser Fristen.
...ich würde es in jedem Fall mit meinem Anwalt bzw. Rechtschutz zuvor besprechen, ...Aber vielleicht gibts ja hier irgendwo einen bewandten Juristen... ?!