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Konsumentenschützer zu Pixelfehlern

Cobase 07.11.2009 - 14:58 11972 94
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HaBa

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Zitat
Nein HaBa, das tun sie nicht. Ich denke an ein dickes fettes rotes Pickerl speziell für Ausschussware.

Ich versteh überhaupt nicht wie ihr gerade in dieser Frage auf euren eigenen Konsumentenschutz pfeift. :confused:

Nein, ist kein Ausschuß, ist Klasse II, deshalb billiger, und da er vorher schon so klassifiziert war sehe ich da keinerlei Benachteiligung von mir als Kunde ...

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von t3mp
Nein HaBa, das tun sie nicht. Ich denke an ein dickes fettes rotes Pickerl speziell für Ausschussware.

Ich versteh überhaupt nicht wie ihr gerade in dieser Frage auf euren eigenen Konsumentenschutz pfeift. :confused:
Kann es sein das du davon ausgeht das man vor dem Kauf weiß ob er defekt ist. Bzw vor dem Verkauf aus geschäftlicher Sicht ?

Starsky

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Zitat von HaBa
Kauf halt einfach wo anders.

Oder hat der EIZO uU was das den Aufpreis für den Käufer rechtfertigen könnte?
den reviews auf prad.de zufolge, ja -> der maybach unter den monitoren.


aber ich glaube, wir posten aneinander vorbei.
ich bin der meinung, daß die pixelfehlerklassen dem stand der technik angepasst gehören.

HaBa

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Zitat von Starsky
ich bin der meinung, daß die pixelfehlerklassen dem stand der technik angepasst gehören.

Das ist ein vernünftiger Vorschlag der auch nicht an der Realität vorbeigeht wie so manch anderer ...

t3mp

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Zitat von Hansmaulwurf
Kann es sein das du davon ausgeht das man vor dem Kauf weiß ob er defekt ist. Bzw vor dem Verkauf aus geschäftlicher Sicht ?
Ja, das nennt sich Qualitätskontrolle. Natürlich klappts manchmal nicht und ein defektes Gerät kommt zum Kunden, aber das scheint überall außer bei den Monitoren wichtig zu sein...

Facetious

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Einfachste und sicherste Möglichkeit bei Pixelfehlern ist denke ich folgendes:
Monitor über Internet bestellen.
Monitor testen und bei Feststellen von Pixelfehlern vom Rücktrittsrecht gem § 5e KSchG Gebrauch machen.

Nach jüngster Entscheidung des OGH kann der Händler dem Konsumenten folglich auch kein Benützungsentgelt weiter verrechnen.

OGH 18. 6. 2009, 8 Ob 25/09y:
Zitat
1. Das bloße Ausprobieren, ob die Sache funktioniert, stellt noch keine Benützung iSd § 5g Abs 1 Z 2 KSchG dar.
2. Es ist mit der Fernabsatz-Richtlinie nicht vereinbar, wenn dem Verbraucher die Verpflichtung zur Zahlung eines Benützungsentgelts oder eines Ausgleichs der Wertminderung schon dann auferlegt wird, wenn er die Sache lediglich begutachtet oder zwecks Erprobung kurzfristig in Gebrauch nimmt.

Also wohl die rechtlich sicherste Variante übers Interneht zu bestellen!

böhmi

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Zitat von t3mp
Ich versteh überhaupt nicht wie ihr gerade in dieser Frage auf euren eigenen Konsumentenschutz pfeift. :confused:

wenn jeder auf 100%igen konsumentenschutz bestehen würde, und immer nur der kunde der unangefochtene kaiser ist, der alles kriegt und darf, dann hab ich selber in der arbeit den a**** offen und mein alltag ist die hölle. ich konstruiere schließlich auch ein produkt. genauso wie der händler, der dir den bildschirm verkauft. der ist vllt auch konsument bei deinem arbeitsplatz

Starsky

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wie gesagt -> panels werden schon seit einiger zeit zu zigtausenden produziert, der hersteller beherrscht seinen produktionsprozeß, daß bei den elektronischen bauteilen mal ein griff ins klo dabei ist, ist real nicht vermeidbar.

nur: bei den aktuellen pixelfehlerklassen wird der hersteller nie ein echtes feedback aus dem feld erhalten, nur totalausfälle kommen retour.

d.h. der hersteller kann seine qualitäts/einkaufsrichtlinien auch nicht anpassen, seine zulieferer nicht ins gebet nehmen.

Zitat von Facetious
Einfachste und sicherste Möglichkeit bei Pixelfehlern ist denke ich folgendes:
Monitor über Internet bestellen.
Monitor testen und bei Feststellen von Pixelfehlern vom Rücktrittsrecht gem § 5e KSchG Gebrauch machen.

Nach jüngster Entscheidung des OGH kann der Händler dem Konsumenten folglich auch kein Benützungsentgelt weiter verrechnen.

OGH 18. 6. 2009, 8 Ob 25/09y:


Also wohl die rechtlich sicherste Variante übers Interneht zu bestellen!
löst das eigentliche problem aber auch nicht.
der händler wird die ware vermutlich weiterverkaufen oder darauf sitzenbleiben bzw. mit verlust weiterverkaufen, wobei weder der händler noch der kunde etwas dafür kann.
Bearbeitet von Starsky am 07.11.2009, 16:45

HaBa

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Übrigens ist nicht die Qualitätskontrolle schuld sondern die Herstellung selber, die ist nicht 100%ig möglich, und um weniger von den Panels wegzuwerfen gibts eben die Klassen damit die Preise niedrig gehalten werden können.

böhmi

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ich streite auch nicht ab, dass die klassen angepasst gehören.
die vorschriften bei mir in der arbeit ändern sich auch dem stand der technik angepasst.
es geht hier rein um den händler, der bei dieser entscheidung in den sauren apfel beißen muss.

Starsky

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Zitat von böhmi
ich streite auch nicht ab, dass die klassen angepasst gehören.
die vorschriften bei mir in der arbeit ändern sich auch dem stand der technik angepasst.
es geht hier rein um den händler, der bei dieser entscheidung in den sauren apfel beißen muss.
wennst meine posts einmal liest, dann wird dir vielleicht aufgefallen sein, daß ich eher die hersteller in der kritik habe.

t3mp

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Zitat von böhmi
wenn jeder auf 100%igen konsumentenschutz bestehen würde, und immer nur der kunde der unangefochtene kaiser ist, der alles kriegt und darf, dann hab ich selber in der arbeit den a**** offen und mein alltag ist die hölle.
Na servas, früher war man noch stolz auf gute Produkte und hat sich den A**** aufgerissen für Fertigungsqualität.
Zitat von böhmi
es geht hier rein um den händler, der bei dieser entscheidung in den sauren apfel beißen muss.
Andere defekte Elektronikartikel gehen auch an den Hersteller zurück.

Zitat von HaBa
Übrigens ist nicht die Qualitätskontrolle schuld sondern die Herstellung selber, die ist nicht 100%ig möglich, und um weniger von den Panels wegzuwerfen gibts eben die Klassen damit die Preise niedrig gehalten werden können.
Dass die Herstellung das Problem ist stimmt schon, Qualitätskontrolle findet aber statt bevor die Dinger dann rausgehen zum Kunden. Und ich bin eben der Meinung dass man Pixelfehler mittlerweile zur Ausnahme erklären könnte, ich hab kein Problem wenn die Geräte dann im Schnitt ein wenig teurer werden würden, viel wäre es wohl nicht. Dann bräuchten sich die Kunden nicht dubioser Methoden beim Onlinekauf bedienen wo die Versandhändler erst recht wieder zum Handkuss kommen.
Bearbeitet von t3mp am 07.11.2009, 16:52

böhmi

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Zitat von t3mp
Na servas, früher war man noch stolz auf gute Produkte und hat sich den A**** aufgerissen für Fertigungsqualität.

Andere defekte Elektronikartikel gehen auch an den Hersteller zurück.

ich tu das möglichste. und das was nicht 100%ig, sondern nur 99%ig ist (weil 100% der kunde nicht bezahlen will), wird im datenblatt vermerkt.

wenn der kunde 100% will und auch willig ist es zu bezahlen, bekommt er auch 100%ige qualität.

der kunde ist aber in diesem fall nicht gewillt die 100% bezahlen, sondern er will 150€ für 24" zahlen.

Castlestabler

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Zitat von t3mp
Andere defekte Elektronikartikel gehen auch an den Hersteller zurück.

Das ist aber nicht dein Ernst.
Bei einer Flashkarte schickst du sie sofort zurück, wenn du zwei 8GB Karten kaufst, dann schickst du welche zurück.
Die die 80KB mehr oder weniger hat.
Wird dir kein Hersteller umtauschen und wenn du es versuchst, wird dir auch nicht der Konsumentenschutz helfen.

Wir nehmen solche Fehler sehr oft ohne Wissen einfach hin und dort auch nur deswegen weil man sie nicht sieht.

Starsky

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Zitat von böhmi
ich tu das möglichste. und das was nicht 100%ig, sondern nur 99%ig ist (weil 100% der kunde nicht bezahlen will), wird im datenblatt vermerkt.

wenn der kunde 100% will und auch willig ist es zu bezahlen, bekommt er auch 100%ige qualität.

der kunde ist aber in diesem fall nicht gewillt die 100% bezahlen, sondern er will 150€ für 24" zahlen.
in dem fall wurscht -> elektronik wird in billiglohnländern produziert, egal ob man ein günstiges oder ein besseres produkt kauft.
der profit ist dann eben maximal ausgenutzt.
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