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[NVIDIA][AMD] Nicehash Mining - How To

creative2k 02.01.2018 - 15:54 64723 231 Thread rating
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Chrissicom

Rise of the Ryzen
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Ich bin kein Steuerberater und muss der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass ich hier keine Steuerberatung für die Allgemeinheit betreibe. Ebenso zur Klarstellung der Hinweis, dass ich in Deutschland wohne und sich Gewerbe- und Steuerrecht in Österreich an der ein oder anderen Stelle unterscheiden können (wobei vieles auf EU Vorschriften basiert und nur in Landesrecht "übersetzt" wurde).

Ich finde einige Aussagen von @chriswahl etwas unklar bzw. irreführend.

Zitat
Mann muss [...] KEIN Unternehmen gründen

  1. Auf der einen Seite gibt es das Gewerbeamt von dem man einen Gewerbeschein bekommt. Für den Betrieb einer PV-Anlage ist kein Gewerbeschein notwendig. Für das "Mining" von Kryptowährungen ist ein Gewerbeschein erforderlich, zumindest in Deutschland (dies ist nicht gleichzusetzen mit der Gründung einer Personengesellschaft, ein Einzelunternehmer gründet nicht zwingend ein Unternehmen). Für den Handel mit Kryptowährungen im privaten Umfang ist wiederum kein Gewerbeschein notwendig.
  2. Auf der anderen Seiten gibt es das Finanzamt, welches für die steuerlichen Belange relevant ist. Unabhängig davon ob man für das "Mining" einen Gewerbeschein benötigt oder nicht, wer Kryptowährungen "mined" wird in jedem Fall steuerrechtlich gewerblich tätig und muss die daraus resultierenden Neben- oder Haupteinkünfte (je nachdem ob das ganze als Neben- oder Hauptgewerbe betrieben wird) entsprechend versteuern. So benötige ich zwar für den Betrieb einer PV-Anlage keinen Gewerbeschein, werde aber steuerrechtlich gewerblich tätig und muss z.B. eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) pflegen und diese zusammen mit der ESt (Einkommensteuer) Erklärung abgeben.

Im Ergebnis ist zu unterscheiden zwischen "benötige ich einen Gewerbeschein", was ggf. noch mit nein zu beantworten ist und "werde ich gewerblich im steuerrechtlichen Sinn tätig", was in jedem Fall mit ja zu beantworten ist.

Zitat
Ich habe es so am Laufen und kann halt nicht die Ust. sparen

Die USt (Umsatzsteuer) "spart" man nicht. Man hat als Kleinunternehmer die Möglichkeit entweder USt zu bezahlen oder nicht. In Deutschland ist die Grenze dafür 22.000 EUR, in Österreich laut wko.at etwas höher mit 35.000 EUR. Wenn man sich dazu entscheidet keine USt abzuführen und auszuweisen, kann man entsprechend keine Vorsteuer geltend machen (d.h. die USt von Investitionen vom Finanzamt erstatten lassen) und schreibt die Investitionen mit dem Brutto-Betrag ab. Wenn man, so nennt es sich in Deutschland, auf die sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet hat kann man bei der Anschaffung von Grafikkarten oder auch einer PV-Anlage die dafür bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Entsprechend schreibt man die Wirtschaftsgüter nur noch mit dem Netto-Betrag ab.
Eine einzelne Grafikkarte bis 800 EUR kann man in Deutschland als sog. GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) sofort im Anschaffungsjahr abschreiben. Da steuerlich das "Mining-Rig" aber als eine Anlage zu betrachten ist, fällt die Option auf GWG Sofortabschreibung ziemlich sicher raus, besonders bei den aktuellen GPU-Preisen.

Zitat
Nach einer gewissen Zeit sollten daher die geminten BTCs auf die Privat-Wallet umgebucht werden

Dabei handelt es sich steuerrechtlich wie beim Eigenverbrauch aus einer PV-Anlage um eine sog. Privatentnahme. Zumindest mein Finanzamt akzeptiert dabei die Umrechnung des BTC-Kurs in EUR zum Zeitpunkt der Entnahme als Wertansatz für die Berechnung der Höhe der Privatentnahme. Privatentnahmen sind auf Seite des Gewerbes Einkünfte, auch wenn es physisch natürlich nur "von der linken in die rechte Hosentasche wandert". D.h. ich produziere selbst Strom oder BTC (linke Tasche) und verbrauche selbst den Strom oder Entnehme die BTC aus dem Vermögen des Gewerbebetriebs (rechte Tasche). Nochmal, es ist egal ob man einen Gewerbeschein benötigt oder nicht, steuerrechtlich wird man gewerblich tätig!

Man kann das durchaus so machen und kann ab der Entnahme 1 Jahr lang die BTC halten und zahlt dann keine Abgeltungssteuer (in Österreich glaube ich als KESt bezeichnet). Aber Achtung: Frei von Abgeltungssteuer sind nur die Gewinne, Zinsen werden unabhängig von der Haltedauer immer besteuert.

Zitat
Nach 2 Jahren kann man mit der GPU machen was man will

Sorry, aber da widerspreche ich vehement. Wenn die GPUs abgeschrieben werden als betriebliches Wirtschaftsgut, handelt es sich auch nach Ablauf der Abschreibungsdauer bei privater Weiterverwendung um eine Privatentnahme. Wenn man dem Finanzamt nicht glaubhaft machen kann, dass es sich um ein wertloses Wirtschaftsgut handelt, muss man den fiktiven Verkaufspreis als Wert der Privatentnahme als gewerbliche Einkünfte versteuern.

Zwei Beispiele dazu:
Buchwert der GPU nach 1 Jahr 500 EUR. Fiktiver Entnahmewert (Marktpreis) 400 EUR. In dem Fall würde man bei einer Privatentnahme aus gewerblicher Sicht 100 EUR Verlust machen.
Buchwert der GPU nach 3 Jahren 0 EUR oder 1 EUR (je nach Abschreibungsart). Fiktiver Entnahmewert (Marktpreis) 200 EUR. In dem Fall würde man bei einer Privatentnahme aus gewerblicher Sicht 200 EUR Gewinn machen der zu versteuern ist.

Ich kenne zumindest in unserer Umgebung kein Finanzamt, dass ohne triftige Gründe eine Privatentnahme von abgeschriebenem Wirtschaftsgütern mit einem Wertansatz von 0 EUR zulässt, wenn man nicht plausibel darlegen kann, dass es sich um wertlose Gegenstände handelt mit denen man keinen Marktpreis mehr erzielen kann. Das wäre bei GPUs besonders derzeit wohl sehr unglaubwürdig.

Man überlege sich nur mal wie einfach Steuervermeidung für Otto-Normal-Verbraucher auf diesem Wege wäre. Ich schreibe meine GPUs ab, wass die Einkünfte schmälert. Ich entnehme die GPUs für 0 EUR da sie keinen Buchwert mehr haben (das akzeptiert das Finanzamt i.d.R. schon nicht wenn man es denn in der EÜR korrekt erfasst). Ich verkaufe die GPUs dann für mehr als 0 EUR privat und gebe weder die Einnahmen daraus in der Steuererklärung an, noch biete ich 1 Jahr Gewährleistung wie es ein gewerbetreibender tun muss. Jeder Computerhändler wäre ja dumm, nicht alle seine Wirtschaftsgüter nach 3 Jahren Abschreibung "kostenlos" privat zu entnehmen und dann auf eBay weiter zu verticken ohne diese unnütze Verpflichtung sowas wie Gewährleistung anbieten zu müssen. Wie gesagt, sorry, aber so einfach geht das alles nicht ...

Ähnlich ist es auch bei der PV-Anlage. Es ist nicht zulässig mir selbst Strom für einen Preis von 0 zu verkaufen. Aus Sicht der Umsatzsteuer (sofern man welche abführen muss), ist der Bezugspreis relevant. D.h. wenn ich 30 Cent / kWh für Strom bezahle, muss ich pro entnommener kWh 5,7 Cent USt bezahlen. Die Privatentnahme selbst darf mit den Gestehungskosten des Stroms berechnet werden, die jedoch nicht vom Buchwert abhängen, sondern vom Anschaffungspreis pro kWp.

Zitat
zum Zeitpunkt der Umbuchung kann sogar ein MINUS rausschauen

Ein Hinweis dazu: Wenn du mit deiner gewerblichen Tätigkeit über Jahre immer nur Verluste erzielen würdest, würde das Finanzamt das ganze irgendwann als Liebhaberei einstufen. Das führt dann im Ergebnis dazu, dass du die Hardware auch nicht mehr abschreiben kannst. Grafikkarten die zur Liebhaberei genutzt werden, können nicht abgeschrieben werden um es ganz deutlich zu sagen. Zu unrecht abgeschriebene Wirtschaftsgüter können im Zweifelsfall sogar steuerlich negative Auswirkungen haben. Es mag durchaus sein, dass der ein oder andere mit jahrelangen Verlusten davon kommt und dem Finanzamt "nichts auffällt", weil alles im kleinen finanziellen Rahmen stattfindet. Wer sich auf diese eisige Fläche begeben möchte, soll das gerne tun. Ich kenne auch Leute die haben bei der Anschaffung der PV-Anlage auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, d.h. Vorsteuer erstattet bekommen, führen aber jetzt auf die Privatentnahme (Eigenverbrauch) keine USt ans Finanzamt ab. Das ist nichts anderes als Steuerhinterziehung, was in Deutschland eine Straftat ist (in Österreich vermutlich auch).

Summa summarum ist das Steuerrecht ganz schön kompliziert, aber man muss sich als "Miner" einfach damit auseinandersetzen, wenn man nicht nach einigen Jahren doch eine böse Überraschung erleben will, falls das Finanzamt doch mal stichprobenartig genauer hinschaut. Die Finanzämter verstehen das Geschäft mit Kryptowährungen auch immer besser, so dass die vielen Tricksereien die die Leute so drauf haben in Zukunft auch nicht mehr so gut funktionieren werden.

PS Deutschland ist in Sachen Kryptowährungen das teuerste Land der Welt ;) (wir haben die höchsten Strompreise auf der ganzen Welt).
Bearbeitet von Chrissicom am 08.02.2021, 14:11

DukeNude

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Chrissicom

Rise of the Ryzen
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Zitat aus einem Post von DukeNude
https://ooe.arbeiterkammer.at/berat...uverdienst.html

Soweit ich es erkennen kann geht es in allen Fallbeispielen um ein Arbeitsverhältnis. Das Mining von Kryptowährungen ist allerdings eine selbstständige (Neben-)Tätigkeit und kein Arbeitsverhältnis welches man mit einem Arbeitgeber schließt. Insofern zahlt man auf die Einkünfte daraus ohnehin keine Lohnsteuer, sondern Einkommenssteuer und ab einem gewissen Betrag auch Gewerbesteuer.

DukeNude

Big d00d
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richtig:
https://www.finanz.at/steuern/einkommensteuer/
wenn du zusätzlich über die Freigrenze kommst, wirst du auch in einem aufrechten Arbeitsverhältnis einkommensteuerpflichtig. Es könnte auch sein, dass Mining unter die Kapitalertragsteuer fällt wie zB Gewinne aus Aktienspekulationen, da müsste ich nachfragen.

Bezüglich Gewerbe kann ich leider nicht dienen, da müsste man bei der WKO nachfragen. Es gibt jedoch auch freie Gewerbe bei uns, die man einfach so anmelden kann und welche, wofür man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss wie zB bestimmte Ausbildung usw. Ich nehme an, Mining dürfte wenn dann maximal frei sein wie zB. das Fotografengewerbe.

Dazu kommt noch die Sozialversicherung, sofern für Mining ein Gewerbe ist:
https://www.wko.at/service/arbeitsr...tstaendige.html

Andere Frage: ist Nicehash noch interessant?

Chrissicom

Rise of the Ryzen
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Zitat
Bezüglich Gewerbe kann ich leider nicht dienen, da müsste man bei der WKO nachfragen. Es gibt jedoch auch freie Gewerbe bei uns, die man einfach so anmelden kann und welche, wofür man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss wie zB bestimmte Ausbildung usw. Ich nehme an, Mining dürfte wenn dann maximal frei sein wie zB. das Fotografengewerbe.

Es kann sein, dass die Begriffe in Österreich anders sind, aber hier gibt es sowas wie freie Gewerbe nicht. Entweder man ist Freiberuflich Tätiger, z.B. Programmierer oder Webdesigner oder man ist Gewerbetreibender, z.B. Kryptominer (hier fehlt die schöpferische Höhe für eine freiberufliche Tätigkeit). In beiden Fällen ist man i.d.R. Einzelunternehmer und zahlt Einkommensteuer auf die Gewinne nach EÜR.

Kapitalertragssteuer wird beim Mining nicht fällig, kann aber sofern man als Gewerbetreibender mit Kryptowährungen handelt auf Zinserträge anfallen.

Zur Sozialversicherung gilt, kommt darauf an. Ein Beamter der privat versichert ist, muss die Nebentätigkeit als Miner nicht bei der Krankenkasse melden und zahlt gleich viel. Ein Angestellter der gesetzlich versichert ist, muss Nebeneinkünfte melden und zahlt entsprechend mehr für die Krankenkasse. Selbes Spiel bei der Rentenkasse bzw. Pensionskasse.

DukeNude

Big d00d
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mit frei meinte ich, ohne spezielle Ausbildung/Prüfung erlaubt

Bei uns gibt es eine Spekulationssteuer auf Aktiengewinne

Sozialversicherung zahlt man bei uns für jede "Arbeit" bis zu einer Höchstbeitragsgrundlage. Alles, was darüber ist, muss man bei der SV zurückfordern, zahlt dafür aber wieder Einkommensteuer nach

chriswahl

Addicted
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Ich wollte ja nochwas posten.
Mining ist ein "unbestimmtes Gewerbe ohne speziellen Gewerbeschein" und es muss kein Gewerbe angemeldet werden, wenn a) keine Person angestellt wird und b) die Kleinunternehmerregel (Umsatz) nicht verletzt wird.

Thema Liebhaberei: die ersten zwei Jahre darf man ein minus fahren, ab dem dritten Jahr ein Plus (und es kann auch ganz klein sein).

MaxMax

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mhm, bei der wko steht einerseits:
"Folgende Tätigkeit bedürfen unserer Ansicht derzeit keine Gewerbeberechtigung:
Wenn jemand für sich selbst Kryptowährungen wie z.B. Bitcoins schürft, ist davon auszugehen, dass keine gewerbliche Dienstleistung für andere erbracht wird und daher keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist."
ABER
wenn man jetzt seine rechenleistung an nicehash "vermittelt" und diese dann einen in kryptowährung bezahlen, dann wär es aus meiner sicht "ich schürfe BTC für mich selbst" aber anderseits ist es ja eine art "werkvertrag": ich helfe, als teil der "großen nicehash familie" der plattform ihre "schürfverträge" zu erfüllen, und werde für meine "werksvollbringung" anteilig in BTC bezahlt? unechter werksvertrag oder so?

Chrissicom

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Zitat aus einem Post von MaxMax
mhm, bei der wko steht einerseits:
"Folgende Tätigkeit bedürfen unserer Ansicht derzeit keine Gewerbeberechtigung:
Wenn jemand für sich selbst Kryptowährungen wie z.B. Bitcoins schürft, ist davon auszugehen, dass keine gewerbliche Dienstleistung für andere erbracht wird und daher keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist."
ABER
wenn man jetzt seine rechenleistung an nicehash "vermittelt" und diese dann einen in kryptowährung bezahlen, dann wär es aus meiner sicht "ich schürfe BTC für mich selbst" aber anderseits ist es ja eine art "werkvertrag": ich helfe, als teil der "großen nicehash familie" der plattform ihre "schürfverträge" zu erfüllen, und werde für meine "werksvollbringung" anteilig in BTC bezahlt? unechter werksvertrag oder so?

Ich weiß nicht wer bei der WKO das geschrieben hat, aber das wird das Finanzministerium sicherlich anders sehen. Niemand "schürft für sich selbst", da es praktisch ausgeschlossen ist ohne an einem Mining Pool teilzunehmen (das betrifft nicht nur NiceHash Nutzer) ernsthafte Mengen an Kryptowährung zu schürfen. Wer an einem Mining Pool teilnimmt verkauft seine Rechenleistung und schürft nicht für sich selbst. Natürlich bekommt man die Einnahmen für sich selbst, aber mit dem Argument könnte dann ja jeder Anbieter von IT-Dienstleistungen sagen, er macht es nur für sich selbst, weil er die Einkünfte behält.

MaxMax

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ja aber das finanzamt interessiert ja nicht, wenns um die frage geht, ob das schürfen ein GEWERBE ist. weil erst durch die gewerbeanmeldung, wirst du ja prinzipiell mal AUVA, WKO-Abgabe, PV, SV pflichtig imho....

Chrissicom

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Das ist richtig, ich hatte schon früher im Thread geschrieben, dass ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden müssen oder nicht etwas anderes ist wie aufgrund einer gewerblichen (Neben-)Tätigkeit beim Finanzamt vorstellig werden zu müssen.

Ich hatte das Beispiel mit meiner PV-Anlage gemacht. Es ist dafür kein Gewerbeschein notwendig, ich muss diese gewerbliche Tätigkeit aber dem Finanzamt melden und eine EÜR erstellen (egal ob ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache oder nicht, in letzterem Fall muss ich noch eine Umsatzsteuererklärung und im Fall von Verlusten eine Gewerbesteuererklärung machen, die Gewinne sind bei einer Hausdachanlage zu klein um Gewerbesteuer zahlen zu müssen).

MaxMax

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ja @chrissicom das verstehe ich: sobald irgendwie in deine richtung Geld fliesst (und sei es ein grundstück, gemälde) will das Finanzamt mal prinzipiell steuern auf dieses "geld fliessen an dich" von dir :D

DukeNude

Big d00d
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hab mal heute zum Spaß Nicehash probiert. Nach einer Stunde komme ich auf ca. 9,- pro Tag. Stromverbrauch sind 390 W

Chrissicom

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Zitat aus einem Post von DukeNude
hab mal heute zum Spaß Nicehash probiert. Nach einer Stunde komme ich auf ca. 9,- pro Tag. Stromverbrauch sind 390 W

Das wäre nur nach Abzug der Stromkosten (ohne Steuern und Abschreibungen) bei meinem Strombezugspreis ca. 7,20 EUR Einkünfte nach Stromkosten. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25% und Abschreibungen auf Basis aktueller Grafikkartenpreise bleiben ca. 4,45 EUR nach Steuern und Abschreibungen.

Im letzten Jahr habe ich 18,19 MWh Strom produziert, wenn ich unterstelle alles eingespeist zu haben (Eigenverbrauch spart mehr Geld als ich für die Einspeisung erhalte, insofern eine Worst-Case Annahme) wären das 49,8 kWh pro Tag oder 5,92 EUR Gewinn nach Steuern.

Ich bleibe also dabei, das die PV-Anlage die bessere Investition ist. In Ländern wie China wo Strom "nix kostet" sieht die Situation natürlich anders aus. Deutschland mit den höchsten Strompreisen der Welt ist ein schlechter Maßstab was die Ökonomie von Kryptomining angeht.

DukeNude

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Strompreis bei mir: 16 Ct/kWh
Einspeisen: 6 Ct/kWh

Ich vergleiche jetzt 1 Monat:
Mining 9,- * 30 = 270,- abzgl. Stromverbrauch für 288 kWh mit 46,- = 224,- Ertrag vor Steuern
Mein Wohnzimmer brauch ich davon abgesehen nicht mehr heizen

Einspeisen der 288 kWh würde mir 17,30 bringen
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