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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 738218 2898 Thread rating
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Roman

CandyMan
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Samstag 02.03. eingereicht (für 2023) und gestern Nachmittag den Bescheid bekommen.
Ausgezahlt ist noch nichts, wird aber wohl noch diese Woche kommen schätze ich.

22zaphod22

chocolate jesus
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Zitat aus einem Post von 22zaphod22
meine Lohnverrechnung hat den ersten Jahreslohnzettel mit 0 Homeofficetagen eingeschickt ... ich hab dann Ende Jänner mal ins Finanzonline geschaut und den Fehler bemerkt. Dann wurde ein korrigierter geschickt ... weiterhin 0 und FA behauptete "da is nix" ... dann erneut und wieder nicht aufgetaucht ...

4x habe ich schon nachgewassert - im finanzonline weiterhin auf 0 ... ich habe jetzt sogar die Bestätigung per Email geschickt von der Lohnverrechnung mit Protokollnummer über die Korrektur ...

Am Telefon sind die alle irgendwie überfordert und da sind ganz absurde Dinge passiert ... mal schauen wie lange das noch dauert

Der Herr der mir seine Email Adresse gegeben hat antwortet natürlich nicht - Auskunft am Tel: "sie müssen sich gedulden - der Lohnzettel wird schon irgendwo sein und irgendwer wird ihn bearbeiten und dann taucht er irgendwann im finanzonline auf"

ich bin in der falschen Branche ... irgenwie irgendwo irgendwann ... bau ich dir ein schloss aus Sand ...

JDK

Oberwortwart
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Hm, so ganz Blick ich heuer nicht durch.

Letztes Jahr habe ich die ANV bei den AK Steuerspartagen gemacht und der nette Herr dort hat mir meine Ausgaben wie folgt eingeordnet:

  • Arbeitszimmer (angenommene Miete) + 60% vom Internet in "Sonstige Werbungskosten, die nicht unter die Kennzahlen 169, 719, 720, 721, 722, 300, 723 und 159 fallen"
  • Geräte gar nicht, da unter der Home Office Pauschale (das Finanzonline Erklärvideo sagt aber man soll sie trotzdem unter "Digitale Arbeitsmittel KZ 169" eintragen ?)


Heuer will ich das wieder alleine machen und frag mich wie ich das nun mit den ergonomischen Möbeln und dem Arbeitszimmer vereinbaren soll.

Unter KZ 158 fürs ergonomische Mobiliar steht explizit, es darf dann keine Eintragung in KZ 159 (= Arbeitszimmer) erfolgen (und vice versa).
Heißt das, dass ich nur entweder die Möbel ODER das Arbeitszimmer absetzen kann, oder soll ich dann alles zusammen in KZ 159 eintragen?
Oder gar unter KZ 724, so wie das Jahr davor?

Laut Formular gehört "Internet" auch unter KZ 169, ist das neu?
Bearbeitet von JDK am 20.03.2024, 20:34

HaBa

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Gibts da Regeln zur Miete des Arbeitszimmers?

voyager

kühler versilberer :)
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Zitat aus einem Post von HaBa
Gibts da Regeln zur Miete des Arbeitszimmers?

du hast ein Büro gesondert als solches gemietet, oder ein Arbeitszimmer in der gemieteten Wohnung?=

HaBa

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Zitat aus einem Post von voyager
du hast ein Büro gesondert als solches gemietet, oder ein Arbeitszimmer in der gemieteten Wohnung?=

Die Frage war auf den post von JDK eins über mir bezogen. Nein, ich habe kein Büro gemietet, aber einen Raum in meinem Haus den ich für Homeoffice nutze.

voyager

kühler versilberer :)
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Zitat aus einem Post von HaBa
Die Frage war auf den post von JDK eins über mir bezogen. Nein, ich habe kein Büro gemietet, aber einen Raum in meinem Haus den ich für Homeoffice nutze.

gesonderter Raum(mit Tür,...) = Miete, Strom,... auf die m2 umlegen.

HaBa

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Zitat aus einem Post von voyager
gesonderter Raum(mit Tür,...) = Miete, Strom,... auf die m2 umlegen.

Ich hab nach Regeln gefragt weil ich da nachlesen wollte => im eigenen Haus zahle ich ja keine Miete an jemanden, nur die üblichen Abgaben, Heizung, Strom, ... => vielleicht gibts da ja auch was.

22zaphod22

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Zitat aus einem Post von voyager
gesonderter Raum(mit Tür,...) = Miete, Strom,... auf die m2 umlegen.

Steuerberater fragen - ich war früher bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt (in Ö aber angestellt - Brutto erhalten und selbst alles abgeführt an Finanzamt, GKK, etc.), das keine Niederlassung / Büros in AT hatte

da ging das so wie von Voyager beschrieben und da durfte ich auch Kosten €/m2 für Klo, Küche und weg dort hin anteilig in der Arbeitnehmerveranlagung drinnen haben

bei Homeoffice bin ich mir aber nicht sicher ob das so geht - dafür gibt es ja die Pauschale zur Abgeltung ...


die AK sagt dazu:

Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer liegt nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin grundsätzlich ein Büro zur Verfügung, dann sind die Kosten des Arbeitszimmers nicht absetzbar.

https://wien.arbeiterkammer.at/steuertipps-homeoffice

voyager

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Zitat aus einem Post von HaBa
Ich hab nach Regeln gefragt weil ich da nachlesen wollte => im eigenen Haus zahle ich ja keine Miete an jemanden, nur die üblichen Abgaben, Heizung, Strom, ... => vielleicht gibts da ja auch was.

Bei Eigentumswohnungen nimmt man Anteilig die "theoretische" Abschreibung

Also 1,5% der Anschaffungskosten als Jahres"Miete"

zb: Wohnung hat 200.000 gekostet, da wären 3000€ als theoretische J-Miete(1,5%). bei 20m2 Büro und 100m2 gesamt kann man dann 600€ im Jahr als "Jahresmiete" für das Arbeitszimmer ansetzen. Dazu halt internet,...

Aufpassen, bei Häusern muss Anteilig der Grundstücksanteil raus gerechnet werden von den Anschaffungskosten, da hier keine Abnutzung (also Abschreibung) Stattfindet. d.h. 40% idR fürs Grundstück raus nehmen

voyager

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Beispielrechnung für n Eigentum Haus , 100m2 Gesamtwohnfläche, 20m2 Arbeitszimmer.

abse_269864.jpg

JDK

Oberwortwart
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Arbeitgeber stellt grundsätzlich ein Büro zur Verfügung, aber das war die Jahre davor zum Großteil durch COVID-Policy nicht besuchbar.

2023 habe ich aber auch wieder 200+ Home Office Tage, also dreht sich quasi meine gesamte Tätigkeit ums private Arbeitszimmer.

Falls das nicht ausreicht, trag ich's natürlich nicht ein, will das ja korrekt machen.

Der AK Mitarbeiter hat's mir per Milchmädchenrechnung erklärt:
qm x "Mietzins" (falls ichs in dieser Location mieten würde - ungefähr, da Eigentum der Partnerin) x Monate

Also komplett drauf verzichten oder zum Steuerberater?

ccr


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Was 22zaphod22 bzw. die AK geschrieben hat.

Sollte geprüft werden, wird auf alle Fälle eine Bestätigung des Arbeitgebers gefordert, dass er Dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Ob Du 10 oder 200 Tage im Homeoffice bist, ist egal, solange Du einen Arbeitsplatz im Büro hättest (auch wenn es nur Desk Sharing ist).

Man muss auch darauf achten, dass das Zimmer wirklich zu 100% nur beruflich genutzt wird. Schon ein Bücherregal mit privaten Büchern, eine Couch, oder ein Streckenabschnitt der Carrera-Rennbahn der Kinder machen die Anerkennung als Arbeitszimmer zunichte.

JDK

Oberwortwart
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Die AK sagt aber selbst in ihrem "Steuer sparen 2024" Ratgeber:

Zitat
Ein Arbeitszimmer, das Teil Ihrer Wohnung ist, können Sie nur dann bei der ANV geltend machen, wenn es ein eigener Raum ist, der den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, und Sie es nahezu ausschließlich beruflich nutzen. Erfüllt Ihr Arbeitszimmer diese Voraussetzung, können Sie anteilig die Miete und die Betriebskosten absetzen. Das Gleiche gilt für die anteilige Abschreibung und anteiligen Finanzierungskosten (Zinsen für Darlehen), wenn Sie die Wohnung bzw. das Haus gekauft haben.
https://wien.arbeiterkammer.at/serv..._2024_rg_bf.pdf

Das BMF nutzt auch diese Formulierung:
Zitat
Die Aufwendungen für ein in der Privatwohnung eingerichtetes Arbeitszimmer einschließlich Einrichtung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Abzugsfähige Ausgaben liegen nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuer...ungskosten.html

Klingt also nicht nach "100% or bust", aber ich bin auch kein Rechtswissenschaftler. :D

Zitat aus einem Post von ccr
Sollte geprüft werden, wird auf alle Fälle eine Bestätigung des Arbeitgebers gefordert, dass er Dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Ob Du 10 oder 200 Tage im Homeoffice bist, ist egal, solange Du einen Arbeitsplatz im Büro hättest (auch wenn es nur Desk Sharing ist).
Das würd's dann aber eh zunichte machen, auch wenn ich das gern schriftlich vom BMF hätte irgendwo. kA warums sowas nicht klipp und klar reinschreiben.
Bearbeitet von JDK am 21.03.2024, 22:09

erlgrey

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wir haben beim steuerberater, ak, bmf nachgefragt.

steuerberater: trotz 99% homeoffice schwierig da ein arbeitsplatz (im büro) zur verfügung steht, nachdem viele tätigkeiten auch out of business hours sind kann man vielleicht bzgl. zumutbarkeit etc. argumentieren probieren. also eher nicht..

ak bmf sagen na


wenn ich keine arbeitsplatz mehr im büro hätte schauts wieder anders aus (:
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