prronto
Garage
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Du kannst auch Miete verlangen. Da spricht nicht prinzipiell etwas dagegen. Es ist lediglich der Mietzins reguliert. Hier kommen etwaige Förderungen und die sog. Auslaufannuitäten zur Festsetzung zum Tragen.
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nfin1te
look up
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Du kannst auch Miete verlangen. Da spricht nicht prinzipiell etwas dagegen. Es ist lediglich der Mietzins reguliert. Hier kommen etwaige Förderungen und die sog. Auslaufannuitäten zur Festsetzung zum Tragen. Kann man so nicht fix sagen, das hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab. Manche verweisen direkt aufs MRG (gedecktelte Miete) , manche nicht (freier Mietzins), manche darf man im Rückzahlungszeitraum gar nicht vermieten, usw. Daher ists ja so wichtig die Bedingungen zu kennen, idealerweise vor einem Kauf.
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prronto
Garage
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Kann man so nicht fix sagen, das hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab. Manche verweisen direkt aufs MRG (gedecktelte Miete) , manche nicht (freier Mietzins), manche darf man im Rückzahlungszeitraum gar nicht vermieten, usw.
Daher ists ja so wichtig die Bedingungen zu kennen, idealerweise vor einem Kauf. Jo...genau das steht da oben... Nur gar nicht mieten hab ich noch nie gesehen oder gehört. Wäre auch unsinnig. EDIT: https://www.mieterschutzverband.at/...g-novelle-2019/Mietzins nach Rückzahlung der Förderungsdarlehen: Das WGG sieht Bestimmungen vor, welcher Mietzins zu bezahlen ist, wenn alle Förderungen zurückbezahlt sind. In Zukunft treten diese Bestimmungen aber erst ein wenn auch von der Genossenschaft getätigten Eigenmittel (also wenn die Genossenschaft z. B. bei einer Sanierung nicht Fremdmittel sondern Eigenmittel eingesetzt hat) zurückbezahlt wurden, wodurch das Eintreten dieser Bestimmung (sogenannte Auslaufannuität) hinausgezögert werden könnte. Auf diese Problematik wurde seinerzeit in den Stellungnahmen zum Entwurf auch von uns hingewiesen.
Bearbeitet von prronto am 24.11.2021, 08:57
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bigjesus
Addicted
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Kann man so nicht fix sagen, das hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab. Manche verweisen direkt aufs MRG (gedecktelte Miete) , manche nicht (freier Mietzins), manche darf man im Rückzahlungszeitraum gar nicht vermieten, usw. Glaube das MRG in Vollanwendung hast eher im Altbau, bei Genossenschaftswohnung wird der gedeckelte Mietzins für 15 Jahre durch das WGG geregelt.
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mascara
Witze-Präsident
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Heute endlich das Kaufanbot für unsere Wohnung erhalten. 220.000 Gesamtkosten für 70qm plus 7qm Loggia in 1220 Wien.
Ist ein fairer Preis, hätte aber etwas weniger erwartet. Weitervermietung und -verkauf sind auch schon im Vertrag erwähnt.
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timurinamanu
Bloody Newbie
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Also ich hab jetzt nachgelesen, wenn man die Genossenschaft kauft und weitervermietet, darf man maximal nur €5,81/m² verlangen (Betriebskosten sind nicht inkludiert). Wenn man es Befristet vermietet muss man noch 25% Abschlagen.
Wenn ich meine derzeitigen Genossenschaftswohnung kaufen und befristet weitervermieten würde, dürfte ich €100 weniger Miete verlangen, als ich jetzt Miete zahle. Jedenfalls die ersten 15 Jahre ..
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nfin1te
look up
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Also ich hab jetzt nachgelesen, wenn man die Genossenschaft kauft und weitervermietet, darf man maximal nur €5,81/m² verlangen (Betriebskosten sind nicht inkludiert). Wenn man es Befristet vermietet muss man noch 25% Abschlagen.
Wenn ich meine derzeitigen Genossenschaftswohnung kaufen und befristet weitervermieten würde, dürfte ich €100 weniger Miete verlangen, als ich jetzt Miete zahle. Jedenfalls die ersten 15 Jahre .. Bist du dir sicher, dass du nur Richtwert Mietzins verlangen kannst? Der gilt eigtl nur für Altbauten, lies mal die Förderbestimmungen nach (falls gefördert) und ob MRG Voll- oder Teilanwendung, glaube aber, dass du einen angemessenen Hauptmietzins verlangen kannst.
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7aph0
photoaddict
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meine Genossenschaft sagt ganz offen als größte Österreichs, dass sie zu viel Geld hat und kein Interesse hat zu verkaufen (nach über 30 Jahren) und nicht einsieht warum sie billig Kredite quasi vergeben hätt sollen an die Bewohner. Juristisch keine Handhabe über sie. Also bin ich eigentlich Mieter in einer Genossenschaft ...
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davebastard
Vinyl-Sammler
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Bist du dir sicher, dass du nur Richtwert Mietzins verlangen kannst? Der gilt eigtl nur für Altbauten, lies mal die Förderbestimmungen nach (falls gefördert) und ob MRG Voll- oder Teilanwendung, glaube aber, dass du einen angemessenen Hauptmietzins verlangen kannst. IMHO wollen sie sich nur davor schützen das Spekulanten geförderte Wohnungen abgreifen und dann teuer vermieten. deswegen auch die Frist mit den 10 Jahren+ für wiederverkauf. Genossenschaften sind noch immer teil des sozialen Wohnbaus... da gehts nicht darum das irgend jemand damit Gewinn macht sondern das finanzierbare Wohnungen verfügbar sind. Also jetzt rein vom Prinzip her. das das nicht immer so läuft wie es sein sollte bestreit ich eh nicht...
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timurinamanu
Bloody Newbie
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Bist du dir sicher, dass du nur Richtwert Mietzins verlangen kannst? Der gilt eigtl nur für Altbauten, lies mal die Förderbestimmungen nach (falls gefördert) und ob MRG Voll- oder Teilanwendung, glaube aber, dass du einen angemessenen Hauptmietzins verlangen kannst. Ja, steht auf der Seite von der Arbeiterkammer: https://wien.arbeiterkammer.at/bera...Kaufoption.htmlDas schlimme ist ja, dass es sogar darunter bei befristeten Verträge ist. Mein Gedanke wäre, z.B. die Genossenschaft zu kaufen und zu vermieten, bis mein Sohn größer ist (ca. 13 Jahre) Bis dorthin würde ich z.B. in eine größere Wohnung umziehen ... @7aph0 Die Genossenschaft MUSS dir eine Kaufoption anbieten, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt (Eigenmittel/m² muss über eine Grenze liegen und die Liegenschaft muss der Genossenschaft gehören, also kein Pachtgrund, etc.) Wenn die Genossenschaft keine Kaufoption bietet, ist es meistens, weil diese Kriterien nicht erfüllt werden.
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