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Frust ablassen: AMS

uP4anK 02.10.2012 - 10:02 108734 538 Thread rating
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titanz

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von quake
der 19.2. ist doch erst?
meine Partnerin ist beim AMS, kann sie mal fragen.

Das wär echt nett!
Ja, also Dienstantritt bei der Firma wär der 19.2 gewesen, jedoch wurde der Dienstvertrag aufgehoben.
Wenn du willst, könnten wir per pm die Nummern tauschen,.. damit ich dir alles zu kommen lassen kann - also den bescheid über die Einstellung des Bezuges etc.

daisho

SHODAN
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Es gibt eine 4-wöchige Sperre wenn man selbst kündigt oder es verschuldet:
https://www.oesterreich.gv.at/theme...te.3610022.html

Die Sperre kann verkleinert oder zurück genommen werden wenn es berechtigte Gründe gibt, siehe Hinweis Feld:
Zitat
Liegen berücksichtigungswürdige Gründe für die Beendigung der Beschäftigung vor (z.B. Aufnahme einer anderen Beschäftigung oder zwingende gesundheitliche Gründe), besteht die Möglichkeit, dass die vierwöchige Sperre teilweise oder zur Gänze vom AMS nachgesehen wird.

Allerdings dürfte ja gar kein Dienstverhältnis zustande gekommen sein, frage mich also aus welchem Grund Notstandshilfe hier gesperrt werden könnte?
Gibt natürlich die generelle Anforderung dass man "arbeitswillig" sein muss, kA wie man das auslegen kann :p



Um ehrlich zu sein, ...
Zitat aus einem Post von titanz
Ich stellte mich bei einer Firma vor wo ich mich SELBST beworben hatte und auch genommen wurde.
Arbeitsantritt wäre der 19.2 gewesen.
Zitat aus einem Post von titanz
Er: keine Chance, ich muss zumindest ein Tag dafür arbeiten und dann einvernehmlich kündigen.
Woraufhin ich dann meinte, aha, also soll ich dann weiter ein Jahr vom Notstand leben oder wie?
Man kommt nicht auf die Idee erst einmal wieder eine Arbeit anzufangen wenn man schon irgendwo genommen wird, damit man mal aus dem Notstand wieder rauskommt?
Mit 27 bist du wohl noch in der ersten Hälfte deines Lebens und da will man in einen Job bei dem man sich denkt
Zitat
Mir ist bewusst dass ich einen drecksjob anvisiere.
Kapier ich nicht :confused:

titanz

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von daisho
Es gibt eine 4-wöchige Sperre wenn man selbst kündigt oder es verschuldet:
https://www.oesterreich.gv.at/theme...te.3610022.html

Die Sperre kann verkleinert oder zurück genommen werden wenn es berechtigte Gründe gibt, siehe Hinweis Feld:


Allerdings dürfte ja gar kein Dienstverhältnis zustande gekommen sein, frage mich also aus welchem Grund Notstandshilfe hier gesperrt werden könnte?
Gibt natürlich die generelle Anforderung dass man "arbeitswillig" sein muss, kA wie man das auslegen kann :p
Naja, der Dienstvertrag war unterschrieben, Dienstbeginn jedoch der 19.2.
Gilt das auch als "nicht zustande gekommen"?
Vor allem weiß ich nicht was die Firma nun rückmeldete.
Nicht zustande gekommen weil Arbeitnehmer nicht wollte? Oder bereits andere Zusage hat?
Deswegen würde ich das als Kündigung aufnehmen und mich somit sperren.
Zitat aus einem Post von daisho
Um ehrlich zu sein, ...


Man kommt nicht auf die Idee erst einmal wieder eine Arbeit anzufangen wenn man schon irgendwo genommen wird, damit man mal aus dem Notstand wieder rauskommt?
Mit 27 bist du wohl noch in der ersten Hälfte deines Lebens und da will man in einen Job bei dem man sich denkt

Kapier ich nicht :confused:

Ich finde es ist berechtigt sich zu denken, dass man ein drecksjob anvisiert in der Pflege bzw. Muss man sich dem bewusst sein, denn leicht ist dieser job sicherlich nicht und für jedermann auch nicht.
Ich hab lange drüber nachgedacht und drüber reflektiert, dass ich mir ziemlich sicher bin, dass ich diesen wirklich gerne ausüben wollen würde.
Ich weiß z.B von der besten Freundin wie " schlecht" der job sein kann. Jedoch würde sie nie auf den Gedanken kommen die Station zu wechseln weil ihr einfach die Kolleginnen zu sehr am Herzen liegen und generell das rundherum.
Die Station wo sie ist wär vermutlich definitiv nichts für mich, genauso wie die Kinder Station, aber das sagte ich auch in meinem Bewerbungsgespräch.
Kinder die womöglich sterben oder spastisch sind oder was weiß ich, sind nichts für mich. Das war schon im Zivildienst so.

hynk

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Entspann dich. Im AMS arbeiten für gewöhnlich auch nur Menschen. Vieles geht auch rückwirkend. Wichtig ist nur, dass du den Leuten persönlich, am Telefon oder IRL deine Lage schilderst und dann wird das :)

Und ich weiß, entspannt wird man da so schnell nicht, wenn man Mal um die Existenz bangt. Aber ich kann dir versprechen, die Sorge ums AMS am Samstag Abend hat noch niemandem geholfen. Lenk dich ab, mach was schönes und am Montag nimmst das Telefon in die Hand und die Sache wird sich in Wohlgefallen auflösen.

quake

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Schreib dem AMS ganz einfach, dass sich das Dienstverhältnis zerschlagen hat und schick die Anmeldebestätigung der Schule mit. Du kannst ja auch noch um einen persönlichen Termin zusätzlich bitten. Wie hier schon jemand schrieb, dort arbeiten auch nur Menschen und mit denen kannst reden. Außerdem machst eine Ausbildung in einem Mangelberuf, da sind die auch froh drüber.

Viper780

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Zitat aus einem Post von titanz
Naja, der Dienstvertrag war unterschrieben, Dienstbeginn jedoch der 19.2.
Gilt das auch als "nicht zustande gekommen"?
Vor allem weiß ich nicht was die Firma nun rückmeldete.
Nicht zustande gekommen weil Arbeitnehmer nicht wollte? Oder bereits andere Zusage hat?

Eigentlich sollte es egal sein wenn sich das Dienstverhältnis bis/während dem Probemonat auflöst.

WONDERMIKE

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kenough
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Es müsste ja iirc eine Verhinderung/Vereitelung sein. titanz hält sich jedoch nur an die AMS Betreuungsvereinbarung. Da steht hoffentlich die Umschulungsmaßnahme als Ziel drin?

quake

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Zitat aus einem Post von WONDERMIKE
Es müsste ja iirc eine Verhinderung/Vereitelung sein. titanz hält sich jedoch nur an die AMS Betreuungsvereinbarung. Da steht hoffentlich die Umschulungsmaßnahme als Ziel drin?
Das erste Ziel ist halt immer jemanden in ne Arbeit zu bringen.

titanz

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von WONDERMIKE
Es müsste ja iirc eine Verhinderung/Vereitelung sein. titanz hält sich jedoch nur an die AMS Betreuungsvereinbarung. Da steht hoffentlich die Umschulungsmaßnahme als Ziel drin?

jenes. genau darum geht es mir!
leider steht da keine umschulungsmaßnahme als ziel drin - war nie der fall.
als ich die absage damals von der pflegeschule bekam raunste ich auch ganze zeit den ams betreuer an, dass ich unbedingt pfleger werden will und die politik dahinter nicht verstehe.
einerseits heißt es, man hat einen enormen pflegemangel, meine freundin und ihre freundinnen springen immer wieder ein und dann werd ich als pfleger nicht genommen. hinzu kommt, dass es immer wieder heißt, das dass niveau so stark sinkt.. und dass ich den wissenstest so verhaut habe, kann ich mir auch nicht vorstellen.
wie auch immer, der ams betreuer meinte daraufhin dann nur, naja, da sie im notstand sind, müssen wir ihnen jetzt eine wunschstelle wegnehmen - ich entschied mich dann, dass sie mir die disposition wegnehmen sollen.

was mich am meisten ärgert ist, dass ich mir selber mit meiner initiativ bewerbung das haxerl gestellt hab. ich hab das eingehalten was in der betreuungsvereinbarung gestanden ist und mich selber umgesehen..

Zitat
Das erste Ziel ist halt immer jemanden in ne Arbeit zu bringen.

die hätte ich ja bei der firma gehabt, jedoch bin ich noch vor der probezeit abgesprungen was jedoch leider beim ams sichtbar ist, da ich für den 19.2 versichert wurde.

was ich der finanzabteilung vom ams geschrieben habe:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich einspruch über die Einstellung des Bezuges erheben.
Der Vertrag bei {FIRMA} wurde aufgehoben.
Jedoch bekam ich nun die Zusage bei der Pflegeschule {campus x} und habe auch bereits genug hinein investiert um angenommen zu werden was schwer zu tragen ist als Person die im Notstand lebt.

Daher erbitte ich, dass der Bezug nicht eingestellt wird und das Pflegestipendium genehmigt wird da ich sonst weiterhin Arbeitslos bin und auf Kosten des AMS Leben muss.
Bei der Pflegeschule würde ich zwar auch AMS Geld für zwei Jahre beziehen, wäre jedoch 2 Jahre verpflichtet auch dort zu Arbeiten was besser wäre als nun weiter von AMS bezügen zu leben und zu einem späteren Zeitpunkt die Pflegeschule anzutreten.

Anbei finden Sie die Rechnung für die Schulunterlagen und für die Blutabnahme. Weiters hänge ich Ihnen die Finale zusage an und die Bücher die zu kaufen waren an.

Zu den Rechnungen kommt am Montag noch ein Ärztliches Attest hinzu welches mich 55€ kosten wird.

um ein gefühl zu bekommen, ich hab sicher nun 300€+ für die schule ausgegeben und hoffe damit, das dass ein berechtigter grund ist um bei der firma abgesagt zu haben.

die 300€+ setzen sich wie folgt zusammen:
158€ für quantiferon test (tuberkolose test + varizellen bestimmung (feuchtplattern))
23€ hep. titer bestimmung
20€ lichtbild
90€ schulbücher (nur mal für ein fach!!!)
55€ ärztlicher attest

dass solche hürden gestellt werden für ein mangelberuf lässt mich sehr zweifeln..

quake

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Zitat aus einem Post von titanz
jenes. genau darum geht es mir!
leider steht da keine umschulungsmaßnahme als ziel drin - war nie der fall.
als ich die absage damals von der pflegeschule bekam raunste ich auch ganze zeit den ams betreuer an, dass ich unbedingt pfleger werden will und die politik dahinter nicht verstehe.
einerseits heißt es, man hat einen enormen pflegemangel, meine freundin und ihre freundinnen springen immer wieder ein und dann werd ich als pfleger nicht genommen. hinzu kommt, dass es immer wieder heißt, das dass niveau so stark sinkt.. und dass ich den wissenstest so verhaut habe, kann ich mir auch nicht vorstellen.
wie auch immer, der ams betreuer meinte daraufhin dann nur, naja, da sie im notstand sind, müssen wir ihnen jetzt eine wunschstelle wegnehmen - ich entschied mich dann, dass sie mir die disposition wegnehmen sollen.

was mich am meisten ärgert ist, dass ich mir selber mit meiner initiativ bewerbung das haxerl gestellt hab. ich hab das eingehalten was in der betreuungsvereinbarung gestanden ist und mich selber umgesehen..



die hätte ich ja bei der firma gehabt, jedoch bin ich noch vor der probezeit abgesprungen was jedoch leider beim ams sichtbar ist, da ich für den 19.2 versichert wurde.

was ich der finanzabteilung vom ams geschrieben habe:


um ein gefühl zu bekommen, ich hab sicher nun 300€+ für die schule ausgegeben und hoffe damit, das dass ein berechtigter grund ist um bei der firma abgesagt zu haben.

die 300€+ setzen sich wie folgt zusammen:
158€ für quantiferon test (tuberkolose test + varizellen bestimmung (feuchtplattern))
23€ hep. titer bestimmung
20€ lichtbild
90€ schulbücher (nur mal für ein fach!!!)
55€ ärztlicher attest

dass solche hürden gestellt werden für ein mangelberuf lässt mich sehr zweifeln..

Ähm du bist doch nur vorsorglich eingestellt worden?
Du kannst nicht im Voraus versichert und angemeldet werden.
Sollte erst danach beim AMS sichtbar sein!
Blick bei dir nicht mehr wirklich durch?
Meine Freundin sagt, du sollst ganz einfach persönlich hin gehen und dann hat sich das.
Ich persönlich Frag mich halt, wieso die Allgemeint dafür zahlen soll, dass du in deinen Worten nen "Drecksjob" angehst.

WONDERMIKE

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kenough
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Ich würde dann schnellstens eine Betreuungsvereinbarung abschließen, die deine Umschulung berücksichtigt.

Den Einspruch hätte ich anders formuliert, zB: „Wie mit meinem Betreuer XY am xx.xx.xxxx vereinbart, strebe ich die Ausbildung zum Pfleger an. Um dieses Ziel zu erreichen, habe ich folgende Anstrengungen in Absprache unternommen [Auflistung] und am xx.xx.xxx eine Zusage erhalten. Ich habe daher die Firma XY darüber informiert, dass ich die angestrebte Umschulung beginnen möchte und es wurde einer einvernehmlichen Lösung zugestimmt.

Zitat aus einem Post von titanz
dass solche hürden gestellt werden für ein mangelberuf lässt mich sehr zweifeln..

Dazu müsste man wissen was du davor gearbeitet hast. Vom Mangelberuf zum Mangelberuf zu wechseln könnte man auch schwer argumentieren zB. Die Liste dieser Berufe wird immer länger. Du hast bei einer IT Firma gearbeitet?

PS: für die Zukunft… du gehst dort am ersten Tag hin, dann wird dir schlecht und du meldest dich krank. Damit bist du rechtlich 100%ig abgesichert und kannst leider leider doch nicht dort arbeiten, weil die dich natürlich sofort abmelden. Alles andere führt leider dazu, dass das AMS wie eine Maschine ohne Berücksichtigung individueller Umstände über dich richtet.

Dein Fehler war, dass du dich beim AMS auf mündliche Absprachen und den Handschlag verlassen hast, und die Sache ehrlich und aufrichtig klären wolltest. Das kann man aber vergessen, the system is rigged und es wird alles zu deinem Nachteil interpretieren. Es empfiehlt sich mittlerweile auch nicht mehr alleine zu den Gesprächen beim AMS zu gehen, damit man einen Zeugen hat.

- Dem AMS ist egal WARUM du nicht mehr in der Statistik aufscheinst, Hauptsache weg bist du. Selbst wenn du dich abmeldest und zur Dunkelziffer wirst.

- Das AMS macht keine Arbeitsmarktpolitik. Ob du sehr wertvolle Pflegearbeit leistest oder unseriös Ahnungslosen Versicherungen und windige Finanzprodukte aufschwatzt interessiert es nicht. Es muss nur gute Zahlen ausspucken.

- Dem Betreuer ist es egal ob du gesperrt bist. Es lässt ihn womöglich sogar intern als harten Hund dastehen. Auch viele Sperren zu verhängen gilt als „gute Zahlen“.

DKCH

...
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Zitat aus einem Post von quake
Ich persönlich Frag mich halt, wieso die Allgemeint dafür zahlen soll, dass du in deinen Worten nen "Drecksjob" angehst.

wtf, ich würd ja eher meinen, heutzutage muss man froh sein, wenn sich jemand den "drecksjob" antun will?!

quake

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Zitat aus einem Post von DKCH
wtf, ich würd ja eher meinen, heutzutage muss man froh sein, wenn sich jemand den "drecksjob" antun will?!
Ja sollte man .
Aber jemand der mit solcher Einstellung vorab ne Ausbildung anfängt, ist halt auch fraglich .
Es gehört halt mehr dazu so einen Job , wegen paar Arbeitskollegen und co zu machen .
Ich kenne echt viele die in der Pflege sind und keine Person davon ist mit solcher Einstellung in die Ausbildung …
Es Fehler halt generell paar Infos ,welche Tätigkeit wurde vorher ausgeübt . Wielange schon arbeitslos bzw Notstand usw .
Bzw um welchen Bescheid geht es da genau ?
Bearbeitet von quake am 11.02.2024, 16:18

titanz

Bloody Newbie
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Zitat von quake
Ähm du bist doch nur vorsorglich eingestellt worden?
Du kannst nicht im Voraus versichert und angemeldet werden.
Sollte erst danach beim AMS sichtbar sein!
Blick bei dir nicht mehr wirklich durch?
Meine Freundin sagt, du sollst ganz einfach persönlich hin gehen und dann hat sich das.
Ich persönlich Frag mich halt, wieso die Allgemeint dafür zahlen soll, dass du in deinen Worten nen "Drecksjob" angehst.

also der vertrag war unterschrieben, was da im hintergrund läuft bzw. was die personalabteilung kann und was nicht, weiß ich nicht.
also ich hab nur den anruf vom ams bekommen und die info der einstellung des bezugs wo drin stand, dass ich per 19.2 über firma x versichert bin und somit der bezug eingestellt wird.
sollte es sich um ein missverständnis handeln soll ich ein einspruch 4 wochen ab zustellung erheben.

ursprünglich wollte ich den pflegeassistenten machen und dann den diplomierten. als ich das erste mal den job in anbetracht zog, stellte ich mir die frage, was genau an dem job meine motivation ist. ich hatte nur die info meiner freundin, dass ich als pflegeasistent hauptsächlich in der langzeitpflege arbeiten werde - ergo: du siehst den leuten beim sterben zu.
zusätzlich bist du unterbezahlt auch noch.
also was soll an dem job schön sein? es gibt irre viele gründe warum die pflege ein "drecksjob" ist und man könnte die wohl tagelang schlecht reden. ich denke, dass man meine motivation irgendwie auch zwischen den zeilen rauslesen kann, weil würd der job nur aus negativen aspekten bestehen, würde ich wohl weder hier um hilfe fragen noch mitn ams seit ein knappen halben jahr rum kämpfen.
warum die allgemeinheit für die ausbildung zahlen sollte? dafür gibt es mehrere aspekte.
1.) ich bin mir unsicher, aber ich denke nicht, das dass waff wirklich die allgemeinheit zahlt, denn du verpflichtest dich dann ja für eine zeit.
2.) wer weiß wie lang ich in der firma gearbeitet hätte? als pflegefachassistent muss ich dann 2 jahre verpflichtet arbeiten, also trage ich meinen teil wieder bei und gebe der allgemeinheit wieder etwas zurück.
3.) ich habe danach wieder mehrere berufliche aussichten was ich dann machen könnte - bevorzugt wär die aufschulung zum diplomierten und spiel auch mit dem gedanken den ärzten ohne grenzen beizutreten, aber vorerst mal baby steps.

ich war ein dreivierteljahr im krankenstand weil ich recht starke depressionen hatte und für mich macht ein jobwechsel nur sinn, ich will etwas sinnvolles machen.
linux sys admin war immer mein traumjob - ich hab diesen erreicht und fühle mich nicht ganz wohl dabei und war in 2 verschiedenen firmen beschäftigt.
bei einem hatte ich nie das gefühl, ich trage der gesellschaft nichts bei und hatte einen all in vertrag der sehr ernst genommen wurde.
und beim zweiten wurde meine intelligenz und höflichkeit in frage gestellt und wurde deswegen gekündigt in der probezeit.

ich arbeitete in einem callcenter für ein internet anbieter und fühlte mich dort eig. am wohlsten. menschen die am eskalieren waren weil es kein internet gab und dann so weit runter bringen, indem man eine lösung präsentierte und die eventuell gar ein upgrade wollten um den selben preis.
ich glaub damit habe ich sowieso genug gespoilert in welchem callcenter ich arbeitete, aber es machte spaß - was ich jedoch grenzwertig fand war, dass manche kollegen weniger moral hatten und auch gern mal einer 80 jährigen internet andrehten.
nun möchte ich eben in die pflege und dort soweit halt möglich die leute glücklich machen und pflegen und in jeder lebenslage begleiten.
ist sicherlich auch schön, wenn der patient bettlägrig kommt und sitzend wieder entlassen wird.
aber wie jeder job hat auch dieser schattenseiten und dabei echt keine kleinen.
ich kenne z.B einige leute bei denen ein job ohne home office ein no go wär.
ich denke das sollte vorerst mal reichen.

Zitat aus einem Post von WONDERMIKE
Ich würde dann schnellstens eine Betreuungsvereinbarung abschließen, die deine Umschulung berücksichtigt.

Den Einspruch hätte ich anders formuliert, zB: „Wie mit meinem Betreuer XY am xx.xx.xxxx vereinbart, strebe ich die Ausbildung zum Pfleger an. Um dieses Ziel zu erreichen, habe ich folgende Anstrengungen in Absprache unternommen [Auflistung] und am xx.xx.xxx eine Zusage erhalten. Ich habe daher die Firma XY darüber informiert, dass ich die angestrebte Umschulung beginnen möchte und es wurde einer einvernehmlichen Lösung zugestimmt.



Dazu müsste man wissen was du davor gearbeitet hast. Vom Mangelberuf zum Mangelberuf zu wechseln könnte man auch schwer argumentieren zB. Die Liste dieser Berufe wird immer länger. Du hast bei einer IT Firma gearbeitet?

PS: für die Zukunft… du gehst dort am ersten Tag hin, dann wird dir schlecht und du meldest dich krank. Damit bist du rechtlich 100%ig abgesichert und kannst leider leider doch nicht dort arbeiten, weil die dich natürlich sofort abmelden. Alles andere führt leider dazu, dass das AMS wie eine Maschine ohne Berücksichtigung individueller Umstände über dich richtet.

Dein Fehler war, dass du dich beim AMS auf mündliche Absprachen und den Handschlag verlassen hast, und die Sache ehrlich und aufrichtig klären wolltest. Das kann man aber vergessen, the system is rigged und es wird alles zu deinem Nachteil interpretieren. Es empfiehlt sich mittlerweile auch nicht mehr alleine zu den Gesprächen beim AMS zu gehen, damit man einen Zeugen hat.

- Dem AMS ist egal WARUM du nicht mehr in der Statistik aufscheinst, Hauptsache weg bist du. Selbst wenn du dich abmeldest und zur Dunkelziffer wirst.

- Das AMS macht keine Arbeitsmarktpolitik. Ob du sehr wertvolle Pflegearbeit leistest oder unseriös Ahnungslosen Versicherungen und windige Finanzprodukte aufschwatzt interessiert es nicht. Es muss nur gute Zahlen ausspucken.

- Dem Betreuer ist es egal ob du gesperrt bist. Es lässt ihn womöglich sogar intern als harten Hund dastehen. Auch viele Sperren zu verhängen gilt als „gute Zahlen“.

angeblich gab es keine einvernehmliche lösung da der dienstvertrag nie zustande kam.
die meldung des "chefs" war einfach, dass ich den dienstvertrag schreddern soll, ich brauch nix unterschreiben.

mein lehrberuf ist ein mangelberuf weil handwerklich, jedoch bin auch aus diesen nun auch schon 6 jahre raus.

bzgl. krank werden:
ich weiß nicht ob das in diesem fall gegangen wär.
weil sonst hätte ich wohl der pflegeschule absagen müssen und ich denke, das dass dann zu knapp geworden wär mit dem pflegestipendium bearbeiten.

zum ersten punkt:
abgemeldet bin ich dann sowieso bzw. weg von der statistik weil mich ja nur noch das ams für die schule bezahlt und ich dann sowieso erst mal 2 jahre arbeiten muss - da ich sonst einen teil ans waff wieder zurückzahlen müsst.

beim rest kann ich dir nur zustimmen.

Zitat von quake
Ja sollte man .
Aber jemand der mit solcher Einstellung vorab ne Ausbildung anfängt, ist halt auch fraglich .
Es gehört halt mehr dazu so einen Job , wegen paar Arbeitskollegen und co zu machen .
Ich kenne echt viele die in der Pflege sind und keine Person davon ist mit solcher Einstellung in die Ausbildung …
Es Fehler halt generell paar Infos ,welche Tätigkeit wurde vorher ausgeübt . Wielange schon arbeitslos bzw Notstand usw .
Bzw um welchen Bescheid geht es da genau ?

zur einstellung gibts oben mein input in dem post.

zuletzt war ich linux system administrator und arbeitslos bin ich jetzt seit oktober 22.
dann war ich kurz wieder berufstätig für 1 monat und zwar von mai 23 bis juni 23.
im notstand müsste ich jetzt seit ca. november 23 sein - müsste ich nochmal nachsehen.

es geht um den bescheid:

Zitat
Sehr geehrter Herr,
da Sie uns bekannt gegeben haben bzw. uns bekannt geworden ist, dass Sie sich ab 19.02.2024 in einem
Beschäftigungsverhältnis befinden, mussten wir Ihren Leistungsbezug mit 19.02.2024 einstellen.
Laut Mitteilung der Österr. Gesundheitskasse stehen Sie ab dem 19.02.2024 in Beschäftigung bei der Firma
{firma}.
Wenn Sie keine Einwände gegen die getroffene Entscheidung haben, weil z.B. das Datum der Einstellung mit
Ihrer tatsächlichen Arbeitsaufnahme übereinstimmt und Ihr Beschäftigungsverhältnis noch immer besteht, ist
es nicht erforderlich, mit Ihrer regionalen Geschäftsstelle in Verbindung zu treten.
Wenn Sie jedoch der Ansicht sind, dass die Einstellung Ihres Bezuges nicht zu Recht erfolgt ist oder auf
einem Missverständnis beruht, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit Ihrer regionalen Geschäftsstelle auf. Dies
ist unbedingt notwendig, damit Ihre weiteren Ansprüche beurteilt werden können. Bleibt die Bezugseinstellung
bestehen, haben Sie das Recht innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt dieses Schreibens einen Bescheid
zu verlangen, um Ihre Ansprüche im Rechtsweg verfolgen zu können. Allerdings möchten wir Sie darauf
aufmerksam machen, dass Sie auch in diesem Fall zur Mitwirkung bei der Feststellung Ihres Anspruchs
verpflichtet sind.
Nur wenn innerhalb von weiteren 4 Wochen (ab Ihrem Verlangen) kein Bescheid erlassen wird, ist die
obige Einstellung Ihres Leistungsbezuges aufzuheben. Sollte sich im anschließenden Ermittlungsverfahren
herausstellen, dass Ihr Anspruch nicht zu Recht bestanden hat, werden die Beträge, die durch die Aufhebung
der Einstellung ausbezahlt wurden, widerrufen und rückgefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice

titanz

Bloody Newbie
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da ich schon den bescheid hier gepostet hab, hier gleich die betreuungsvereinbarung:

[quote] Sehr geehrter Herr,
hier halten wir die zwischen dem AMS und Ihnen getroffenen Vereinbarungen fest.
Sie sind beim AMS arbeitslos vorgemerkt.
Ihre Ausgangssituation:
Sie haben Interesse an einer Ausbildung als Pflegefachassistent, die erste Aufnahme über den
Gesundheitsverbund hat nicht funktioniert, Sie sind weiterhin an der besagten Ausbildung
interessiert.
Sie suchen eine neue Arbeitsstelle.
Eine Vermittlung wird durch fehlende Fachausbildung erschwert.
Sie haben bisher folgende Schritte gesetzt eine Beschäftigung zu finden:
Eigenbewerbung
Die Arbeitsuche war bisher nicht erfolgreich, weil:
selbst keine Stellen gefunden wurden.
Sie haben Berufserfahrung als Mechatroniker, Netzwerkadiministrator und Call-Center Agent.


Ziel der Betreuung
Das AMS unterstützt Sie bei der Suche nach einer Stelle als Network/System Engineer (m.)
bzw. Callcenter-Agent (m.) oder im Bereich, lt Notstandshilfebestimmungen.
Das AMS unterstützt Sie beim Überwinden von Hindernissen bei der Vermittlung, und zwar
durch die Teilnahme am Pflegescreening ab dem 25.01.2024.
Vereinbarter Arbeitsort: Wien, Bezirk Mödling, Bezirk Schwechat.
Arbeitsausmaß: Voll-/Teilzeit.
Es liegen keine Betreuungspflichten vor.
Ihr neuer Arbeitsplatz muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
Was wir von Ihnen erwarten:
Teilnahme an allen mit dem AMS vereinbarten Kursen, Weiterbildungs- und
Beratungsangeboten.
Sie setzen selbständig Aktivitäten wie z.B. Aktivbewerbungen. Über die Rechtsfolgen wurde
informiert.
Sie bewerben sich auf Stellenangebote, die Ihnen das AMS übermittelt und geben Rückmeldung
über Ihre Bewerbung innerhalb von 8 Tagen.
Sie nehmen an Informationstagen und Jobbörsen des AMS teil.
Sie nehmen am vereinbarten Kurs teil: Pflegescreening ab dem 25.01.2024
Sie nutzen die Selbstbedienungsangebote (Job-Suchmaschine "alle jobs" und eJob-Room unter
http://www.ams.at, AMS Job APP, Selbstbedienungsgeräte, Zeitungen).
Sie reagieren auf Anrufe oder E-Mails von Unternehmen, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten.
Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise:
Um Sie bei der Ausbildung als Pflegefachassistent zu unterstützen, wurde die Teilnahme an
Pflegescreening ab dem 25.01.2024 verpflichtend vereinbart.
Sie können sofort eine Arbeit aufnehmen, daher erhalten Sie passende Stellen zugeschickt.
Eine Qualifizierungsmaßnahme erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eine finanzielle
Beihilfe erleichtert Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung.
Bisher haben wir folgende Termine vereinbart:
21.03.2024 10:00 Uhr
Weitere Vereinbarungen: Spätestens ab dem Bezug von Notstandshilfe sind Sie verpflichtet, sich
laut aktuell gültigen Bestimmungen (§ 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz) auf alle zumutbaren
Stellen zubewerben, dies umfasst auch Hilfstätigkeiten. Es kann auch seitens des AMS eine
Vermittlung in alle gemäß § 9 AlVG zumutbaren Beschäftigungen stattfinden.
Bewerbungsrückmeldungen:
Sie bewerben sich unverzüglich auf Bewerbungsvorschläge bzw. Vermittlungsvorschläge, die
Bewerbungsrückmeldungen haben binnen 8 Kalendertagen zu erfolgen. Wichtig ist, dass Sie dem
AMS innerhalb dieser Frist nicht die Endergebnisse, sondern auch Zwischenergebnisse Ihrer
Bewerbungsbemühungen mitteilen. Die Nichteinhaltung dieser Rückmeldefrist kann zur Einstellung
Ihres Leistungsbezuges führen.
So können Sie die Ergebnisse Ihrer Bewerbungsgespräche melden:


über Ihr eAMS-Konto oder per E-Mail
telefonisch unter {nummer} in unserer Serviceline oder
durch persönliche Vorsprache in der Infostelle, wo Sie die bestätigten
Vermittlungsvorschläge in die Postbox werfen können. In jedem Fall sind bestätigte
Vermittlungsvorschläge bei der nächsten Vorsprache in Ihrer RGS vorzulegen.
Ein geringfügiges Dienstverhältnis, eine Einstellzusageoder Selbständigkeit ist keine
Vermittlungseinschränkung, daher kann hinsichtlich Vermittlung und Kursplanung keine Rücksicht
genommen werden. Sie müssen auch weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügungstehen.
Sie wollen die Vorteile des eAMS-Kontos nutzen.
Wenn Sie Ihr eAMS-Konto aktiviert haben, erfolgt unsere Kommunikation und unser
Informationsaustausch vorwiegend über Ihr eAMS-Konto.
Vom AMS übermittelte Vermittlungsvorschläge und sonstige Schreiben finden Sie im
Nachrichteneingang Ihres eAMS-Kontos.
Es ist wichtig, dass Sie täglich Ihr eAMS-Konto auf eingehende Nachrichten überprüfen.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Ihre anderen Bewerbungsaktivitäten in Ihrem eAMS-Konto unter
Eigenbewerbungen zu dokumentieren. So haben sowohl Sie als auch Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater
einen Überblick über Ihre laufenden Bewerbungen.
Diese Vereinbarung gilt bis längstens: 18.07.2024
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie erhalten haben bzw. in Ihrem
eAMS-Konto nachlesen können.
Diese Vereinbarung wurde im gegenseitigen Einvernehmen erstellt.
Sollten Sie mit diesem Vorschlag nicht einverstanden sein, teilen Sie bitte Ihre Änderungswünsche
Ihrem AMS innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe bzw. Zustellung dieser Betreuungsvereinbarung
mit.
Unternehmen, die in der AMS Jobbörse im Internet, dem eJob-Room, registriert sind, können Ihr
Inserat, Ihre Kontaktdaten (wie Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie den von Ihnen zur
Verfügung gestellten Lebenslauf einsehen und Sie direkt kontaktieren.
Sollten sich die von Ihnen bekannt gegebenen Daten ändern, teilen Sie das dem AMS bitte sofort
mit (z.B. Änderung des vereinbarten Arbeitsortes, der Arbeitszeit, Kinderbetreuungsverpflichtungen,
etc...).
Abmeldungen vom Bezug bzw. der Vormerkung zur Arbeitssuche können auch rasch und
unkompliziert über Ihr eAMS-Konto erfolgen.
Wenn Sie telefonisch Auskünfte über Ihre persönlichen Daten (z.B. über Höhe und Dauer einer
Geldleistung) einholen möchten, müssen Sie uns Ihre individuelle Identifikationsnummer
(ID-Nummer) bekannt geben. Wir stellen damit sicher, dass persönliche Informationen nur an Sie
und nicht an Unberechtigte weitergegeben werden.


Sollten Sie noch keine individuelle Identifikationsnummer haben, können Sie diese beim AMS
anfordern.
Mit freundlichen Grüßen [/quote]
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