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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 711444 2897 Thread rating
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nr1

Here to stay
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Zitat aus einem Post von deleted875824
grade gelesen, dass der klimabonus für 2024 ab einen einkommen von 4750 btto 14x im jahr zu versteuern ist.

Inzwischen sinds jetzt 6600 brutto, wurde nachträglich korrigiert

Sagatasan

Here to stay
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Bei mir dauert es heuer wohl wieder bis August…
Vertreter Pauschale und Diätenabrechnung brauchen ein halbes Jahr für die Berechnung…

RiGo

Little Overclocker
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Hallo,

weiß von euch jemand wie man bei TraderRepublic die Steuern nachzahlt?
Würde dort gerne ein Sparkonto anlegen. Habe gelesen das man sich da selber um das Steuerzahlen kümmern muss und in die Arbeitnehmerveranlagung reintun muss?

sp33d

Here to schtei
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Schau dir mal https://support.traderepublic.com/d...uern-einreichen an :) (das Video speziell)

crusher

Legend
dur ned blern
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kurze Frage an alle die bereits einmal ein Ergänzungsansuchen eingereicht haben: danach springts ja auf Bearbeitung, wie lange hat es ca. bei euch dann gedauert bis zum Bescheid? danke!

7aph0

photoaddict
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Frage zu Fortbildungskosten:

Ich mach grad relativ teure Fortbildungen.
Ich bekomm als Privatperson aufgrund einer Sonderregelung dort den Ausbildungstag um 150 statt 800e aber die Rechnung muss auf meinen Namen lauten.
Die Firma zahlt mir aber die Ausbildungskosten (Ich stell ne Rechnung an meine Firma mit Vermerk Umsatzsteuerbefreit wegen Kleinunternehmerregelung) Ist ein Agreement statt Gehaltserhöhung als eine Art Bonus.
Firma kann dies aber nicht als Ausbildungskosten bei der Finanz geltend machen.

Kann ich das machen? Ich hab ja ne Rechnung von dem Ausbildungsinstitut und nen Zahlungsbeleg. (bzw. was muss oder soll dann nicht auf der Rechnung an die Firma stehen)
Bearbeitet von 7aph0 am 23.06.2024, 21:43

watercool

BYOB
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Die Rechnung die du stellst musst du ja versteuern, somit kannst du dir mMn auch die Ausbildungskosten abziehen durch die Rechnung auf deinen Namen.

7aph0

photoaddict
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Bsp:
2 Tage = 300e mit Steuer zahl ich 360e an das Fortbildungsinstitut.
Ich stell an die Firma eine "Ausgleichsrechnung" im Wert von 360e ohne MWSt mit "Kleinunternehmerregelung daher ohne MWSt."

Alles umständlich

ccr


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Du darfst sie quasi nicht als Werbungskosten zum normalen Einkommen geltend machen, da Du die Ausbildungskosten ja nicht effektiv selbst trägst, aber Du darfst sie als Werbungskosten für die Rechnung an den Arbeitgeber geltend machen, da sie ja die Grundlage für diesen Umsatz sind. Würdest Du sie dort nicht geltend machen, müsstest Du diesen Umsatz ja als Einkommen versteuern.

Was ich aber nicht verstehe: wieso machst Du die Kosten nicht als Spesen beim Arbeitgeber geltend? Das wäre die einfachste Variante, da Du das dann nicht in Deiner Steuererklärung berücksichtigen musst. Und der Arbeitgeber bucht das als Betriebsaufwand mit Vorsteuerabzug.
Bearbeitet von ccr am 23.06.2024, 22:03

daisho

SHODAN
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Gab es bei euch (jenen bei denen der Status lange auf "In Bearbeitung" ist/war) schon ein Update?
Wenn ja mit welchem Datum habt ihr eingereicht?

Ich warte aktuell immer noch ... sind dann bald 4 Monate. Zeit haben sie theoretisch ja 1 Jahr iirc aber außergewöhnlich lang kommt es mir trotzdem schon vor.

Slipknot

Here to stay
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Ich habe am 9 März eingereicht, war dann auch "in Bearbeitung".
Hoite kam ein Ergänzungsansuchen.
Ärgerlicherweise habe ich die 300EUR HO Pauschale nicht am Lohnzettel stehen, dachte man kann für 2023 den Shice auch selbst in die Steuererklärung eintragen. Geht wohl nicht mehr. (Das ist aber sicher nicht der Grund für das Ergänzungsansuchen ^^)
Bearbeitet von Slipknot am 12.07.2024, 19:14

d0lby

reborn
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Eine Frage, weil ich mich da selber nicht auskenne.

Wenn jemand eine Arbeitnehmerveranlagung verlangt das aber länger zurück liegt, WELCHE sonstige Auszüge müssten eigentlich dafür reichen?

Lohnzettel für 12 Monate müssten ja ausreichen oder?
Kann man sagen "Auszug nicht möglich, weil länger als 5 Jahre, technisch nicht möglich, aber man kann sich das aus den 12 Lohnzetteln anschauen, dass Steuern bezahlt wurden".

Oder ist so etwas eine ganz falsche Annahme?

:bash: Wenn das alles vorbei ist, musst echt zur Zeitung gehen, das gehört veröffentlicht, aber später dazu...


Meine Antwort wäre hier einfach

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich höflich darauf hinweisen, dass eine Arbeitnehmerveranlagung (die immer freiwillig ist), für das Jahr 2018 gemäß der geltenden gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich ist und nicht mehr beantragt werden kann.

Da die Frist für eine rückwirkende Antragstellung auf fünf Jahre beschränkt ist, kann ich für das genannte Jahr 2018 keine Veranlagung mehr vornehmen. Die Veranlagungen für die letzten fünf Jahre (2019-2020-2021-2022-2023) haben Sie bereits erhalten.

Da ich keine Einkünfte hatte, ausgenommen meiner Tätigkeit als xxxxxxxx, besteht auch kein Tatbestand einer Pflichtveranlagung.



Die Frage ist nur ob ich erwähnen sollte, dass man alternativ die Gehaltszetteln Jänner bis Dez aus 2018 gerne mitgeschickt hat und er sich damit...
Bearbeitet von d0lby am 15.07.2024, 15:28

DKCH

...
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Zitat aus einem Post von Slipknot
Hoite

oida...


@dolby:
Zitat
Der Antrag kann bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraumes gestellt werden (zum Beispiel für 2023 bis 31. Dezember 2028).

https://www.bmf.gv.at/themen/steuer...eranlagung.html

somit sollte man meinen, der zug für 2018 ist im jahr 2024 abgefahren

berndy2001


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Wer ist "jemand"?

Zitat
die immer freiwillig ist
Pflichtveranlagung

Milde interessant: Hab einen Bescheid mit Androhung einer Strafe von 150,- bekommen, wenn ich die Steuererklärung 2021 nicht bis Mitte August mache. Erklärung wurde bereits im November 2022 abgegeben. Heute angerufen, ist ein Fehler wg "Systemumstellung" und das betrifft viele.
Bearbeitet von berndy2001 am 15.07.2024, 16:33

d0lby

reborn
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[quote=berndy2001:4367537]Wer ist "jemand"?


Pflichtveranlagung

Jep, vorher gelesen, das trifft alles nicht zu. Deshalb ist es "nur freiwillige"
Es gibt keinen Tatbestand eine Pflichtveranlagung zu machen, wenn nichts zu melden ist.

keiner der Punkte trifft zu, somit wurscht.

nein
Sie haben Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen, die keinem Lohnsteuerabzug unterliegen (z.B. bei Grenzgänger:innen oder für ausländische Pensionen) und diese betrugen mehr als 730 Euro im Kalenderjahr.

nein
Ihnen wurde in der Personalverrechnung ein zu hohes Pendlerpauschale bzw. ein zu hoher Pendlereuro verrechnet, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.

nein
Sie haben in der Lohnverrechnung den Familienbonus zu Unrecht oder in zu hohem Ausmaß berücksichtigen lassen.

nein
Sie haben von Arbeitgeber:innen einen steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss erhalten, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.

nein
Sie haben ein Homeoffice-Pauschale in einem zu hohen Ausmaß steuerfrei ausbezahlt bekommen.

nein
Sie haben Bezüge als österreichische Abgeordnete bzw. österreichischer Abgeordneter zum Europäischen Parlament erhalten.

nein
Sie haben steuerfreie Gewinnbeteiligungen oder Teuerungsprämien von zusammen insgesamt mehr als 3.000 Euro im Kalenderjahr erhalten

nein
Sie haben vorsätzlich gemeinsam mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber die abzuführende Lohnsteuer verkürzt.

nein
Ihnen wurden von Arbeitgeber:innen die Kosten für ein Öffi-Ticket für die Strecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz übernommen oder steuerfrei ersetzt, aber die Voraussetzungen sind dafür nicht vorgelegen.

nein
Sie haben den Anti-Teuerungsbonus erhalten und Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen beträgt mehr als 90.000 Euro
Sie haben als Sportler:in pauschale Reiseaufwandsentschädigungen in einem zu hohen Ausmaß steuerfrei bezahlt bekommen oder Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen

nein
Sie haben aus dem kollektivvertraglichen Sozialfonds für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung oder das Bewachungsgewerbe in einem zu hohen Ausmaß steuerfrei ausbezahlt bekommen oder Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen

Die bekommen den Text so wie oben geschrieben und aus.
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