da ich schon den bescheid hier gepostet hab, hier gleich die betreuungsvereinbarung:
[quote] Sehr geehrter Herr,
hier halten wir die zwischen dem AMS und Ihnen getroffenen Vereinbarungen fest.
Sie sind beim AMS arbeitslos vorgemerkt.
Ihre Ausgangssituation:
Sie haben Interesse an einer Ausbildung als Pflegefachassistent, die erste Aufnahme über den
Gesundheitsverbund hat nicht funktioniert, Sie sind weiterhin an der besagten Ausbildung
interessiert.
Sie suchen eine neue Arbeitsstelle.
Eine Vermittlung wird durch fehlende Fachausbildung erschwert.
Sie haben bisher folgende Schritte gesetzt eine Beschäftigung zu finden:
Eigenbewerbung
Die Arbeitsuche war bisher nicht erfolgreich, weil:
selbst keine Stellen gefunden wurden.
Sie haben Berufserfahrung als Mechatroniker, Netzwerkadiministrator und Call-Center Agent.
Ziel der Betreuung
Das AMS unterstützt Sie bei der Suche nach einer Stelle als Network/System Engineer (m.)
bzw. Callcenter-Agent (m.) oder im Bereich, lt Notstandshilfebestimmungen.
Das AMS unterstützt Sie beim Überwinden von Hindernissen bei der Vermittlung, und zwar
durch die Teilnahme am Pflegescreening ab dem 25.01.2024.
Vereinbarter Arbeitsort: Wien, Bezirk Mödling, Bezirk Schwechat.
Arbeitsausmaß: Voll-/Teilzeit.
Es liegen keine Betreuungspflichten vor.
Ihr neuer Arbeitsplatz muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
Was wir von Ihnen erwarten:
Teilnahme an allen mit dem AMS vereinbarten Kursen, Weiterbildungs- und
Beratungsangeboten.
Sie setzen selbständig Aktivitäten wie z.B. Aktivbewerbungen. Über die Rechtsfolgen wurde
informiert.
Sie bewerben sich auf Stellenangebote, die Ihnen das AMS übermittelt und geben Rückmeldung
über Ihre Bewerbung innerhalb von 8 Tagen.
Sie nehmen an Informationstagen und Jobbörsen des AMS teil.
Sie nehmen am vereinbarten Kurs teil: Pflegescreening ab dem 25.01.2024
Sie nutzen die Selbstbedienungsangebote (Job-Suchmaschine "alle jobs" und eJob-Room unter
http://www.ams.at, AMS Job APP, Selbstbedienungsgeräte, Zeitungen).
Sie reagieren auf Anrufe oder E-Mails von Unternehmen, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten.
Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise:
Um Sie bei der Ausbildung als Pflegefachassistent zu unterstützen, wurde die Teilnahme an
Pflegescreening ab dem 25.01.2024 verpflichtend vereinbart.
Sie können sofort eine Arbeit aufnehmen, daher erhalten Sie passende Stellen zugeschickt.
Eine Qualifizierungsmaßnahme erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eine finanzielle
Beihilfe erleichtert Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung.
Bisher haben wir folgende Termine vereinbart:
21.03.2024 10:00 Uhr
Weitere Vereinbarungen: Spätestens ab dem Bezug von Notstandshilfe sind Sie verpflichtet, sich
laut aktuell gültigen Bestimmungen (§ 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz) auf alle zumutbaren
Stellen zubewerben, dies umfasst auch Hilfstätigkeiten. Es kann auch seitens des AMS eine
Vermittlung in alle gemäß § 9 AlVG zumutbaren Beschäftigungen stattfinden.
Bewerbungsrückmeldungen:
Sie bewerben sich unverzüglich auf Bewerbungsvorschläge bzw. Vermittlungsvorschläge, die
Bewerbungsrückmeldungen haben binnen 8 Kalendertagen zu erfolgen. Wichtig ist, dass Sie dem
AMS innerhalb dieser Frist nicht die Endergebnisse, sondern auch Zwischenergebnisse Ihrer
Bewerbungsbemühungen mitteilen. Die Nichteinhaltung dieser Rückmeldefrist kann zur Einstellung
Ihres Leistungsbezuges führen.
So können Sie die Ergebnisse Ihrer Bewerbungsgespräche melden:
über Ihr eAMS-Konto oder per E-Mail
telefonisch unter {nummer} in unserer Serviceline oder
durch persönliche Vorsprache in der Infostelle, wo Sie die bestätigten
Vermittlungsvorschläge in die Postbox werfen können. In jedem Fall sind bestätigte
Vermittlungsvorschläge bei der nächsten Vorsprache in Ihrer RGS vorzulegen.
Ein geringfügiges Dienstverhältnis, eine Einstellzusageoder Selbständigkeit ist keine
Vermittlungseinschränkung, daher kann hinsichtlich Vermittlung und Kursplanung keine Rücksicht
genommen werden. Sie müssen auch weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügungstehen.
Sie wollen die Vorteile des eAMS-Kontos nutzen.
Wenn Sie Ihr eAMS-Konto aktiviert haben, erfolgt unsere Kommunikation und unser
Informationsaustausch vorwiegend über Ihr eAMS-Konto.
Vom AMS übermittelte Vermittlungsvorschläge und sonstige Schreiben finden Sie im
Nachrichteneingang Ihres eAMS-Kontos.
Es ist wichtig, dass Sie täglich Ihr eAMS-Konto auf eingehende Nachrichten überprüfen.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Ihre anderen Bewerbungsaktivitäten in Ihrem eAMS-Konto unter
Eigenbewerbungen zu dokumentieren. So haben sowohl Sie als auch Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater
einen Überblick über Ihre laufenden Bewerbungen.
Diese Vereinbarung gilt bis längstens: 18.07.2024
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie erhalten haben bzw. in Ihrem
eAMS-Konto nachlesen können.
Diese Vereinbarung wurde im gegenseitigen Einvernehmen erstellt.
Sollten Sie mit diesem Vorschlag nicht einverstanden sein, teilen Sie bitte Ihre Änderungswünsche
Ihrem AMS innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe bzw. Zustellung dieser Betreuungsvereinbarung
mit.
Unternehmen, die in der AMS Jobbörse im Internet, dem eJob-Room, registriert sind, können Ihr
Inserat, Ihre Kontaktdaten (wie Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie den von Ihnen zur
Verfügung gestellten Lebenslauf einsehen und Sie direkt kontaktieren.
Sollten sich die von Ihnen bekannt gegebenen Daten ändern, teilen Sie das dem AMS bitte sofort
mit (z.B. Änderung des vereinbarten Arbeitsortes, der Arbeitszeit, Kinderbetreuungsverpflichtungen,
etc...).
Abmeldungen vom Bezug bzw. der Vormerkung zur Arbeitssuche können auch rasch und
unkompliziert über Ihr eAMS-Konto erfolgen.
Wenn Sie telefonisch Auskünfte über Ihre persönlichen Daten (z.B. über Höhe und Dauer einer
Geldleistung) einholen möchten, müssen Sie uns Ihre individuelle Identifikationsnummer
(ID-Nummer) bekannt geben. Wir stellen damit sicher, dass persönliche Informationen nur an Sie
und nicht an Unberechtigte weitergegeben werden.
Sollten Sie noch keine individuelle Identifikationsnummer haben, können Sie diese beim AMS
anfordern.
Mit freundlichen Grüßen [/quote]