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Der große Zoll FAQ Thread

master blue 29.01.2010 - 14:50 508645 942 Thread rating
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watercool

BYOB
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Zitat aus einem Post von InfiX
hö? gilt das auch bei normalen gutscheinen/rabattcodes?

so mach ich das nämlich oft, dass ich irgendwie unter die 22€ grenze komm, bis jetzt musst ich da noch nie was zahlen.

Ja, der Zoll checkts halt so gut wie nie. Hab was 50% reduziert um 21 euro gekauft. Zoll hat nachgefragt, hab screenshot + rechnung + zahlungsbestätigung geschickt über 21 euro. Zoll hats mit 42 ver-einfuhrumsatzsteuert weil er mal danach gegooglt hat anscheinend...

Aber das war erst einmal... 95% gehen so durch, bei 4,9% glaubt er das was ich ihm sag :D

InfiX

she/her
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hast du dazu irgendwo eine info? ich finds atm nicht, beim deutschen zoll stehts nämlich soweit ich das rausgelesen hab genau umgekehrt:

Zitat
Preisermäßigungen (Preisnachlässe, Rabatte und Boni)

Grundlage für den Zollwert ist der vereinbarte und tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Deshalb sind bereits gewährte und in der Rechnung ausgewiesene Preisnachlässe, die sich auf die zu bewertende Ware beziehen, ohne Rücksicht darauf, warum sie gewährt werden, anzuerkennen.

e: bis jetzt hab ich auch in .at auch nur formulierungen wie "tatsächlich gezahlter preis" gefunden, das würde ja rabatte auch inkludieren.

e2: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e3s1#ART_70
Zitat
Artikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts

(1) Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen ist.

(2) Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder der Käufer an einen Dritten zugunsten des Verkäufers für die eingeführten Waren leistet oder zu leisten hat, und schließt alle Zahlungen ein, die als Voraussetzung für den Verkauf der eingeführten Waren tatsächlich geleistet werden oder zu leisten sind.

(3) Der Transaktionswert ist anwendbar, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Verfügung über die oder Nutzung der Waren durch den Käufer, ausgenommen solche, die

i) durch das Gesetz oder von den Behörden in der Union auferlegt oder verlangt werden, oder

ii) das Gebiet abgrenzen, innerhalb dessen die Waren weiterverkauft werden können, oder

iii) sich auf den Zollwert der Waren nicht wesentlich auswirken,

b) der Verkauf oder der Preis unterliegt keinen Bedingungen oder Leistungen, deren Wert im Hinblick auf die zu bewertenden Waren nicht bestimmt werden kann,

c) dem Verkäufer kommt kein Anteil des Erlöses aus späteren Weiterverkäufen, Verfügungen oder Verwendungen der Waren durch den Käufer unmittelbar oder mittelbar zugute, es sei denn, eine angemessene Anpassung ist möglich,

d) der Käufer und der Verkäufer sind nicht verbunden oder die Verbindung hat den Preis nicht beeinflusst.

also für mich ist "tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis" ziemlich eindeutig :confused:
Bearbeitet von InfiX am 11.05.2017, 14:40

watercool

BYOB
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hab keine Grundlage, nein. Aber hab schon öfters was umsonst bekommen und habs trotzdem verzollen müssen. Ich hab mich aber auch noch nicht beschwert.. da kann ich nur verlieren :D

Die Frage was heisst "...der erforderlichenfalls anzupassen ist"

InfiX

she/her
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das steht eh bei den punkten unten, wenn du z.b. kostenlos was zugesendet kriegst für review zwecke o.ä., dann profitiert der "verkäufer" ja davon, oder wenn es nicht ersichtlich ist warum zählts schon nicht mehr.

aber wenn auf der rechnung eindeutig ausgewiesen ist produkt mit preis X gekauft -sounsoviel rabattgutschein und Y bezahlt dann ist das der transaktionswert und fertig.

wüsste nicht wie man da anders argumentieren soll.

bei "reward points" oder guthaben ists schon nicht mehr so klar, denn da geht ja nicht eindeutig hervor, wie diese erworben wurden, ob da vorher schonmal was dafür gezahlt wurde o.ä.
Bearbeitet von InfiX am 11.05.2017, 15:42

watercool

BYOB
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hast recht, sollt gscheiter lesen :)

Ich glaub auch das es in meinem Fall nicht gerechtfertigt war (hab ich eh vor ein paar Seiten schon mal gepostet). Das Problem das bleibt ist das man evtl zwar die EUSt wieder bekommt aber die 10 euro Gestellungsgebühr von der Post bekommst so gut wie gar nicht mehr.. also eh sinnlos sich aufzuregen bei den Beträgen.

XXL

insomnia
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ja, aber grad die 10€ sind eigentlich das schlimme

Gestern was um 35€ bekommen, musste 17€ zahlen für 7€ Steuern ...

Irgendwie ist das mit den Zollstellungsgebühren bei so kleinen Beträgen echt schlimm ...

vana

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hi Leute , hab eine Frage , hat eventuell schon wer mal was aus den USA mit asendiausa bekommen? Hab mir Lootcrate gegönnt und seit dem 4.6 steht folgendes Sunday
06/04/2017 00:30
Tracking Event: Arrival in destination country

Hängt es eventuell beim Zoll fest? wo kann man da am besten nachfragen? Ich hab es bis jetzt sowohl beim Zoll als auch Post probiert, nur ohne der richtigen Sendungsnummer komm ich nicht weiter. Link zum Tracking wäre http://apps.asendiausa.com/tracking...pid=SS100334872

Irgendwelche Tipps? Asendia hab ich des öfteren gequält die sind unfähig.
danke im voraus und schönen Abend.

normahl

Here to stay
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http://www.17track.net/de/track?nums=SS100334872

da es in AT ist würd ich mal sagen, ja liegt beim zoll

watercool

BYOB
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so als aktuellen Benchmark: 30 kleine Edelstahlsiebe im Wert von $10 ... seit 09.06. beim Zoll. Ich frag mich was daran so lange dauern kann oder was es hier wert ist genauer hinzusehen.

click to enlarge

daisho

SHODAN
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Sags gleich dass du damit Crack herstellen willst :D

InfiX

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evtl mal anrufen und nachfragen :)

Skatan

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hab jetzt das selbe problem, eine sendung aus den USA liegt seit vorigem dienstag beim zoll.
tracking der post sagt "Sendung im Zollstellungsprozess; PLZ 1005; AT", das USPS tracking sagt einen punkt vorher (den es im post tracking gar nicht gibt) eigentlich schon "Customs Clearance" und dann "Processed Through Facility"

ich hab ein bisserl angst dass etwas mit der sendung nicht passt, is ein produkt von kickstarter und dort steht auch schon geschrieben dass es in deutschland probleme mit dem zoll gegeben hat....
aber sollte ich da wenn es wirklich was hat nicht zumindest informiert werden oder irgendwas in die richtung?
vana/watercool hattet ihr irgendwo erfolg?

watercool

BYOB
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"Sendung im Zollstellungsprozess" kenn ich leider gar nicht. Bei mir heissts immer nur "Sendung in Bearbeitung".. manchmal gehts dann weiter nach 1-2 Wochen, manchmal bekomm ich ein Brieferl zu ausfüllen.

Denke mal du bekommst einen Brief. Würde noch ein paar Tage warten und dann anrufen oder Mail schreibven. Ich war bisher auch zu faul um mich um mein Problem zu kümmern wegen den paar Edelstahlsieben. Beim Zoll pennens aber grad anscheinend gründsätzlich.

Skatan

peace among worlds!
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thx, ein paar tage hätt ich sowieso noch gewartet.
worst case wäre halt wenn die das gar nicht freigeben weils vielleicht kein ce-zeichen oder so irgendwas in die richtung damit nicht in ordnung ist....

BiOs

Here to stay
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weiß jemand wie bzw. wo ich mich bei dhl registrieren muss um dir die kapitalbereitstellungsgebühren zu ersparen? (hab da mal irgendwo was dazu gelesen)

und wie läuft das bei fedex ie?
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