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mylemon Rücktritt Hinsendekosten

master blue 24.06.2013 - 14:23 32484 129 Thread rating
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master blue

Mr. Anderson
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hi!

ich hatte bisher schon mehrmals bei mylemon mit vollster zufriedenheit eingekauft, diesmal musste zum 1. mal eine sendung retour, da sich anderweitig etwas ergeben hat.
das paket wurde fristgerecht retourniert, die abwicklung geschah promt, aber:

a) durch das verwenden des beigelegten rücksendelabels entstehen kosten in der höhe von 6,90 €. den rückversand zahle ich gerne, nur 6,90 € für ein paket, welches mit der post um 4,45 € versendet werden kann, ist einfach zuviel. zumal der kostenhinweis nur in den AGBs zu finden ist, dabei habe ich extra unter dem infopunkt "rückgaberecht" auf der hp nachgesehen. kundenorientiert sieht anders aus, aber gut, das nehm ich auf meine kappe.

b) und hier kommts eigentlich erst -> die hinsendekosten werden nicht erstattet! ich hatte bisher keinen händler, der die hinsendekosten nicht erstattet hat.
es gibt hier auch eine klare entscheidung des EuGH:
http://www.it-recht-kanzlei.de/hins...tml#abschnitt_3
http://curia.europa.eu/juris/docume...&cid=934621

sollte mylemon die hinsendekosten nicht erstatten, geht die sache zum konsumentenschutz.
das war defintiv meine letzte bestellung dort.

XeroXs

doh
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Bin da immer zweigeteilt.. ein großer wie Amazon kann sich die Rücksendungen locker leisten, bzw. haben sie wohl eh eine Pauschale..

für einen kleineren Betrieb allerdings kann das (je nach Bestellsumme) gleich einmal ein Verlustgeschäft sein, ganz abgesehen davon dass er die Ware irgendwie handeln muss..

master blue

Mr. Anderson
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mit den rücksendekosten hab ich kein problem.
es geht hier primär um die hinsendekosten (zum kunden).

cr0ssSyntaX

der quotenchinese
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müssen es dir offiziell erstatten.
sprich mal mit denen, OK ist es eigentlich nicht. WO bleibt die "Liebe zum Kunden"?

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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nur das ich es verstehe...
Du hast was bestellt und da fallen Versandkosten an
Du schickst es retour und dort fallen wieder kosten an.
Jetzt willst du die "originalen" versandkosten retour ?
Die logik dahinter verstehe ich nicht.

Aber, aus prinzip würde ich bei mylemon anrufen, wenn besetzt war hams mich bisher immer zurückgerufen.

davebastard

Vinyl-Sammler
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ich kann mich erinnern dass es per mail schneller ging als ich letztens was retournieren musste @ work.

salsa

So spät wie gestern.
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Der EuGH hat bestätigt, dass im Falle eines Widerrufes die Versandkosten rückerstattet werden müssen. Von daher hat master blue schon Recht.

http://www.heise.de/resale/meldung/...ten-978651.html

master blue

Mr. Anderson
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hinsendekosten = vom händler zum kunden
diese sind bei widerruf zu erstattet, mylemon weigert sich.

rücksendekosten = vom kunden zum händler retour.
diese sind vom kunden zu tragen, außer der händler hat z.B. die falsche ware geliefert.

eine einfache rückerstattung und alles ist gut, wird es nicht spielen. die sache geht aufjedenfall zum konsumentenschutz, da ja nicht nur ich betroffenen bin. andere nehmen das womöglich einfach so hin.

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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Zitat von salsa
Der EuGH hat bestätigt, dass im Falle eines Widerrufes die Versandkosten rückerstattet werden müssen. Von daher hat master blue schon Recht.

http://www.heise.de/resale/meldung/...ten-978651.html

zwischen er hat recht und ich verstehs nicht liegt mein problem.
Versetz dich in die lage des händlers...
Vollhonk A bestellt was, öffnet die ware, "testet" die Graka & Cpu, gefällt nicht und schickts retour.
=> Händler zahlt 2x Versandkosten und hat geöffnete Ware.
:bash:


Kann schon sein das dies alles Rechtens ist aber meinem einfachen gemüt verschließt sich der logische zusammenhang.

EDIT: um wie viele hundert euro gehts da jetzt eigentlich ?
Bearbeitet von SaxoVtsMike am 24.06.2013, 15:54

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von SaxoVtsMike
...
Vollhonk A bestellt was, öffnet die ware, "testet" die Graka & Cpu, gefällt nicht und schickts retour.
=> Händler zahlt 2x Versandkosten und hat geöffnete Ware.
:bash:
...
EDIT: um wie viele hundert euro gehts da jetzt eigentlich ?
nochmal: rücksendekosten sind vom kunden zu tragen.
geöffnete waren: bei wertminderung darf der händler einen gewissen betrag einbehalten.

die hinsendekosten sind unternehmerisches risiko.

unerheblich.

daisho

SHODAN
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Ja und, ist es so schwierig auf alle Produkte 10 oder 20 Cent zu legen damit man solche sporadischen Rücksender ausgleichen kann? Ich zahl als Kunde sicher lieber 1 Euro pro Produkt mehr um mir genau diese Art von Probleme vom Hals zu schaffen ...

Spikx

My Little Pwny
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Zitat von daisho
Ja und, ist es so schwierig auf alle Produkte 10 oder 20 Cent zu legen damit man solche sporadischen Rücksender ausgleichen kann? Ich zahl als Kunde sicher lieber 1 Euro pro Produkt mehr um mir genau diese Art von Probleme vom Hals zu schaffen ...
Händler wie MyLemon leben ja quasi davon, dies eben nicht zu tun. Die Ware wird ohne große Gewinnspanne weiter gegeben, um einfach möglichst oft eine gute Geizhals Platzierung zu haben bspw.

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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Zitat von master blue
nochmal: rücksendekosten sind vom kunden zu tragen.
geöffnete waren: bei wertminderung darf der händler einen gewissen betrag einbehalten.

die hinsendekosten sind unternehmerisches risiko.

unerheblich.
ich hab mir nur den ersten von dir geposteten Link angesehen und dort sind beide male die Versandkonsten als vom "unternehmer" zu zahlen ausgewiesen gewesen. Die dazugehörigen Ausnahmen hab ich mir nicht durchgelesen.

@ unerheblicher rückzuerstattender betrag.
Ich versteh schon das es dir vermutlich "ums Prinzip geht", du die welt verbessern willst, oder wasweißich.

Ich hab bisher mit mylemon so ein Sorgenfreies RMA leben gehabt.
Wegen ein paar € (Bruchteil einer Tankrechnung, Monatskarte der öffis oder kosten eines Essens auswärts) würde dies bei mir nicht den erhöhten Blutdruck eines solchen aufregers rechtfertigen.

Ich steh da aber vermutlich alleine auf weitem flur.

semteX

Risen from the banned
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im gegensatz zu deutschland, wo im fernabsatzgesetz die grenze mit 40€ geregelt ist, find ich im .at kschg nur

Zitat
§ 5g. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug


1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie

2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

(2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.

(3) § 4 Abs. 2 und 3 ist anzuwenden.

cr0ssSyntaX

der quotenchinese
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Zitat von master blue
die hinsendekosten sind unternehmerisches risiko.

ack, wenn die ware nicht ankommen sollte ... muss er das Geld trotzdem rückerstatten, nur als beispiel.
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