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Ralph_Lauren 06.07.2004 - 18:09 648834 2336 Thread rating
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daisho

SHODAN
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Scheinbar (Co-)finanziert über Eigentümer von Grundstück bzw. Objekt und ev. Gebühren bei Wohnobjekten lt. dem PDF

FendiMan

Here to stay
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Ich hatte jetzt schon zwei Mal das Problem, das ich eine Sendung an mich nicht auf die nächstgelegene Abholstation umleiten konnte, die wurde ganz einfach im Plan nicht angezeigt, weder am PC noch in der App.
Bei der ersten habe ich die dann zur Abholstation beim weiter entfernten Postamt umgeleitet, bei der zweiten Sendung habe ich keine Umleitung eingerichtet, diese wurde dann nach den vergeblichen Zustellversuch zur für mich nicht auswählbaren Abholstation gebracht.
Beim ersten Mal habe ich per Chat nachgefragt, warum das nicht funktioniert, und nur "keine Ahnung" als Antwort erhalten.
Hat jemand so etwas schon gehabt?

PhantomFFR

Little Overclocker
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Die weltfremden Beförderungsbedingungen der Paketmarke sind eine Freude!

Insbesondere wenn die Post ein Paket mit einer Grafikkarte irgendwo zwischen hier und Frankreich verliert. Die ja, wie wir alle wissen höchst "zerbrechlich" und "erschütterungsanfällig/-sensibel" sind. Auch wenn ich dem nicht zustimme würd ich ja fast verstehen, wenn mein Schadensersatzanspruch bei einem Beschädigung des Pakets nicht erfüllt wird...

...aber was ist die Logik dahinter, bei einem Verlust das Pakets darauf zu pochen, dass der Inhalt den absurden Bedingungen widersprach?
Es ist ja nicht so, als ob in dem Moment der Zustand des Inhalts noch von Bedeutung wäre. Und ich zweifle auch an, dass die Sendung aufgrund des Inhalts verloren ging. Das ist doch nur, damit man sich vor dem Schadensersatz drücken kann... inklusive der Versandkosten, die natürlich auch nicht rückerstattet werden.

Das ist schon ein wenig frustrierend. Zunächst mal die grundsätzlichen Versandbedingungen und Alternativlosigkeit, wenn man es -warum auch immer- nicht zu einer Postfiliale während der Öffnungszeiten schafft, zum anderen aufgrund dieser Unsinnigkeit. Oder gibts dahinter eine andere Logik außer "Wir wollen nicht zahlen, trollol."?

InfiX

she/her
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willkommen im club :(

xtrm

social assassin
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Es ist leider so, dass jeglicher Inhalt was PCs angeht den AGBs widerspricht, was absolut verrückt ist. Natürlich machen die das, damit sie sich drücken können, deren AGB ist komplett Anti-Nutzer und niemand macht etwas dagegen. Ich denke, dass man im Zweifelsfall einfach lügen sollte, was den Inhalt betrifft.

daisho

SHODAN
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Man muss einfach nur "zerbrechliche Ware" als Zusatzleistung nehmen, done.
Bei Willhaben PayLivery schreiben sie zumindest sogar extra dazu dass Elektronik darunter fällt.
Aber auch bei der Post wenn man auf das Info-Icon neben zerbrechlich klickt steht "z.B. Laptop".

Das andere ist dann ev. noch die Versicherungssumme. 510€ war früher mal viel, heutzutage ist das z.B. bei Grafikkarten vielleicht gar nicht mehr deckend. Mehr als 510€ bietet die normale Post iirc gar nicht mehr an (zumindest ins Ausland), da muss man dann auf andere Dienstleister ausweichen.

xtrm

social assassin
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Die Post bietet so viel Versicherungssumme an "wie man will" (zumindest Inland, habe Ausland damit noch nie probiert), sofern man dafür zahlt. Aber die Post bietet all diese Zusatzservices z.B. nicht an, wenn man eine Abholung bucht.

PhantomFFR

Little Overclocker
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Zitat aus einem Post von daisho
Man muss einfach nur "zerbrechliche Ware" als Zusatzleistung nehmen, done.

Etwas was man aber auch nur machen kann, wenn man in einer Filiale steht. Wenn man sich Abseits der Öffnungszeiten der Post bewegt ist man halt ein bisschen ... aufgeschmissen. Wie gesagt... alles ein wenig Weltfremd und dann rein logisch in der weiteren Abwicklung auch nicht erklärbar, nicht?

voyager

kühler versilberer :)
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Als Tip, was auch für sanfte Beförderung sorgt:

Einen Aufkleber mit "Achtung Honig" oder vergleichbares drauf. Ich kenne einen Händler der Druck&Plotterzeugs gewerblich versendet (Thermosublimationspapiere, Tassen,...)

Die haben ein Verpackungsklebeband mit "Achtung Honig, zerbrechlich", was immer drauf kommt.

Kein Zusteller will ausgelaufenen Honig in seinem Fahrzeug, die behandeln die Pakete so automatisch vorsichtig :D :D

roscoe

tinkerer
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Sehr clever :)

InfiX

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die post mal wieder...

"zustellhindernis: wert unplausibel"

schick ich ihnen die gleiche rechnung die auch am paket pickt zu, mit zahlungsbestätigung... 30€ gebühren wollens jetzt für das und die lagerung? nur weil sie ned glauben was auf der rechnung steht?... gehts noch?

voyager

kühler versilberer :)
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Montag der (Aushilfs) Paketbote. kommt zu mir rauf in den ersten Stock, ohne Paket, läutet nicht an, sondern schmeisst den gelben Zettel rein und fährt wieder.

Und das beste daran, ich war daheim, und find dann 10 Minuten später den gelben Zettel in meinem Briefkasten (neben der Wohnungstüre).

Und für sein "verhalten" gibts nen Videobeweis :D :D Unifi Doorbell hat alles mitgeschnitten. Deswegen wusste ich das auch, dass er ohne Paket rauf kam.

Garbage

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The Wizard of Owls
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Dann wird halt die Ausrede kommen, er hätte ja eh geläutet, aber kam keine Reaktion, deswegen hat er nur den Zettel gebracht.

Ist auch die Frage, wie weit ist die Aufnahme aus der Kamera verwendbar? Ich habe in Erinnerung, man darf nicht einfach so vor dem Haus/der Wohnung in allgemeine Bereiche filmen?

davebastard

Vinyl-Sammler
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wenn er z.B. ein Einfamilienhaus hat wo die Tür innerhalb von seinem Grundstück ist und nichts von außerhalb seinem Grundstücl drauf ist dürfts schon zählen IMHO

sonst nicht da hast du recht

edit: ein schild oder aufkleber oder ähnliche Hinweise auf die Videoüberwachung muss auch noch vorhanden sein:
https://www.oesterreich.gv.at/theme...ch-Private.html
Bearbeitet von davebastard am 16.08.2023, 09:39

voyager

kühler versilberer :)
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Zitat aus einem Post von Garbage
Dann wird halt die Ausrede kommen, er hätte ja eh geläutet, aber kam keine Reaktion, deswegen hat er nur den Zettel gebracht.

Ist auch die Frage, wie weit ist die Aufnahme aus der Kamera verwendbar? Ich habe in Erinnerung, man darf nicht einfach so vor dem Haus/der Wohnung in allgemeine Bereiche filmen?

Ich will die Aufzeichnungen auch gar nicht groß verwenden, wozu auch. Ich hab nur bei der telefonischen Beschwerde erwähnt, dass ich am Video gesehen hab, dass er nicht angeläutet hat und einfach den Zettel rein geschmissen hat. Inzwischen hab ich das Video auch schon wieder gelöscht. Wozu soll ich das auch aufheben.

Die Kamera ist bei meiner Wohnungstür, 1. Stock, mit 1 Nachbarin (sind auch die letzte Etage). Sie weiss dass da ne Kamera drin ist(die anderen 2 Mieter unter uns auch), und für Sie passt es . Das ist für mich das wichtigste. Und ja, dass es rechtlich so nicht ganz konform ist, weiss ich.

Aber ich hatte mal die Polizei vor der Tür stehen (wegen ner Zeugenaussage), wo ich nicht daheim war. Da hab ich mit denen kurz per Telefon auf die Glocke mit Ihnen gesprochen, und nen Termin ausgemacht. Auch die störte die Kamera nicht.

Rechtlich (abgesehen von der zu kleinen Kennzeichnung bei der Kamera) bin ich trotzdem auf der sicheren Seite, da ich mich auf "Berechtigtes Interesse" berufen kann (Schutz vor Körperlichen Schaden).
Hintergrund: Ich war vor paar Jahren Opfer eines bewaffneten Raubüberfalles(Hotel), und bei der Verurteilung hat meine Aussage auch beigetragen (Identifikation usw). Mir wurde auch mehrfach von den Tätern danach gedroht, und ich hab seit dem die wieder frei sind (bzw kurz davor) eine neue Wohnadresse, die mit einer Auskunftssperre belegt ist. Also wenn wer beim Meldeamt nachfrägt, gibt es mich nicht in Österreich.
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