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Verbraucherschutz mahnt Blizzard ab

Locutus 19.06.2012 9900 44
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Diablo 3 ist derzeit eines der beliebtesten Spiele am Markt. Doch der Erfolg hat auch Schattenseiten. So wird Blizzard vom Verbraucherschutz abgemahnt, die Spieler würden beim Kauf nur unzureichend informiert werden.

Dass man heutzutage die meiste Zeit online sein muss, um ein Spiel zu genießen, ist beinahe schon ein alter Hut. Blizzard hat diese Methode allerdings auf eine neue Ebene gebracht, denn in ihrem neuesten Titel, Diablo 3, muss man sogar für den Einzelspieler-Modus die gesamte Zeit auf ihren Servern verbringen. Da war es fast zu erwarten, dass diese Tatsache bei einigen Spieler für Unmut sorgt.

Diese haben nun ihrem Ärger Luft gemacht und ihr Anliegen beim Verbraucherschutz vorgebracht. Aufgrund der zahlreichen Beschwerden sah man sich gezwungen, diesbezüglich zu handeln und hat den Fall Diablo 3 genauer unter die Lupe genommen. Dabei wurden mehrere Mängel festgestellt: Zum Beispiel sind die Informationen unzureichend, die der Käufer vor dem Erwerb auf der Packung findet. Auch eine Angabe, dass zum Spielen ein Battle.net-Account benötigt wird, fehlt komplett. Geschweige denn von der Erwähnung der etwaigen Problematik, dass bei der Anmeldung auf den Servern es zu Fehlermeldungen kommen kann und das Spielen dadurch verhindert wird. In einer Aussendung meint der Verbraucherschutz deshalb:

Zitat
Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten bereit zu halten.

Quelle: n-tv.de | Danke unserem User clauskadrnoschka für die Zusendung des Links!
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